Volksverhetzung: Bachmann verurteilt

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Der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, ist wegen herabwürdigender Äußerungen über Flüchtlinge zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

 
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Das Amtsgericht Dresden befand den 43-Jährigen am Dienstag der Volksverhetzung für schuldig. Bachmann soll eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bachmann auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpft hatte.

Es sei "klar", dass der Angeklagte für die Äußerungen im September 2014 verantwortlich sei, sagte der Richter Hans Hlavka in seiner Urteilsbegründung. Die Beschimpfungen hätten die Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und seien keineswegs durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.

Eine Erklärung von Bachmann zu den publik gewordenen Äußerungen auf einer Pegida-Kundgebung im Februar 2015 wertete das Gericht zudem als "klares Schuldeingeständnis". Bachmann hatte dort öffentlich gesagt, er "habe ein paar Worte benutzt, wie jeder von uns". Ein entsprechendes Video davon war im Prozess gezeigt worden.

Auch Manipulationen an den betreffenden Facebook-Einträgen schloss Hlavka aus. "Der Chat wurde auch nicht verändert oder verfälscht", sagte er und wies damit anderslautende Angaben von Bachmanns Verteidigung zurück.

Entscheidend für den Straftatbestand der Volksverhetzung sei auch gewesen, dass die Seite für viele Menschen einsehbar und damit öffentlich gewesen sei. An den bereits mehrfach vorbestraften Bachmann gewandt sagte der Richter ausdrücklich, dass in einem neuen Fall von Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe "bei Ihnen im Raum steht".

Bei der Urteilsverkündung brachen in dem vornehmlich mit Pegida-Anhängern besetzten Verhandlungssaal laute Buhrufe los. Auch "Pfui"-Rufe waren zu hören. Der Richter ließ deshalb mehrere Pegida-Anhänger aus dem Saal führen.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf sieben Monate Haft plädierte. Der Staatsanwaltschaft will eine Revision gegen das Urteil prüfen. Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte bereits Widerspruch gegen das Urteil an.

Nach Auffassung der Verteidigung stammten die Facebook-Einräge von einem Unbekannten. Es habe "nicht ansatzweise nachgewiesen" werden können, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen über Flüchtlinge von Bachmann selbst stammten, sagte seine Anwältin Katja Reichel in ihrem Plädoyer. Es sei "ein Leichtes, Facebook-Seiten zu hacken".

Zuvor hatten weitere Zeugen, ein Journalist und eine Kriminalbeamtin, vor dem Amtsgericht ausgesagt, dass sie die Bachmann angelasteten Äußerungen für authentisch halten.

Nachdem im Januar 2015 die Facebook-Kommentare über Flüchtlinge bekannt wurden und zudem Bilder von Bachmann in Hitler-Pose auftauchten, hatte er sich ofiziell vom Pegida-Vorsitz zurückgezogen. Nach wie vor ist Bachmann, der wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft ist, aber einer der Köpfe der fremdenfeindlichen Bewegung.

Pegida geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Auch am Montagabend waren nach Angaben der Studenteninitiative "durchgezählt" wieder bis zu 3500 Pegida-Anhänger in Dresden auf der Straße.

dpa

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