Stallpflicht in acht Landkreisen

Die Leiterin des Sachbereichs Pathologie, Angela Hafner-Marx, seziert am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmitteltechnik (LGL) in Oberschleißheim bei München einen wilden Reiher. Archivfoto: Peter Kneffel/dpa Foto: red

Wegen der Vogelgrippe haben inzwischen mindestens acht Landkreise in Bayern Stallpflicht erlassen. Inzwischen dürfen Geflügelhalter auch in bestimmten Gebieten der Landkreise Miesbach, Fürstenfeldbruck, Weilheim-Schongau und Landsberg am Lech ihre Tiere nicht mehr ins Freie lassen.

 
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Gleiches galt bereits für die Landkreise Lindau, Starnberg, Rosenheim und Traunstein. Das Landratsamt in Freising denkt derzeit darüber nach, eine Stallpflicht zu erlassen, nachdem bei mehreren Wildenten das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wurde. Derzeit prüft das Friedrich-Loeffler-Institut, ob es sich dabei ebenfalls um die hochansteckende Variante H5N8 handelt.

Bestätigte Fälle von H5N8 gibt es nach Angaben eines Sprechers des Landesamtes für Gesundheit in Erlangen vom Donnerstag bislang nur in den Landkreisen Lindau, Starnberg, Rosenheim und Traunstein. Miesbach und Freising warten noch auf die endgültigen Laborergebnisse. Im Kreis Fürstenfeldbruck wurde laut einer Sprecherin des Landratsamts noch kein toter Vogel entdeckt. Doch einige Landkreis-Gemeinden liegen in der Schutzzone um den Ammersee herum. Gleiches gilt für den Landkreis Weilheim-Schongau. Damit gibt es inzwischen Sperrgebiete am Ammersee, Bodensee, Chiemsee sowie am Tegernsee.

dpa

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