Facebook-Chat vor dem Angriff
Als lebensgefährlichen Angriff aus heiterem Himmel schildert der 28-jährige Bayreuther die Attacke mit Zimmermannshammer und Messer. Der Mann behauptete zunächst im Zeugenstand, dass er sich keinen Grund für die Auseinandersetzung vorstellen könne. Ein Facebook-Chat, den die Angeklagten mit ihrem Nachbarn vor der Tat führten, legt allerdings etwas anderes nahe.
Fest steht: Der 28-jährige Zeuge war in der Nacht zum 13. November schwer verletzt in Klinikum eingeliefert worden. "23 Messerstiche haben die dort gezählt", sagt er vor Gericht. Heute, zehn Monate nach der Tat, leidet er noch an den Folgen: "Man hat mir die Milz rausgenommen, ein Stück der Bauspeicheldrüse. Feste Nahrung kann ich nicht mehr zu mir nehmen."
Verantwortlich macht er die zwei Angeklagten.
"Ich bin hier, um dich umzubringen"
Das Opfer: "Es klingelte, ich machte auf, da ging er schon mit dem Hammer und dem Messer auf mich los." Der Zeuge berichtete, er sei sowohl vom Angeklagten als auch seiner Freundin mit einem großen Küchenmesser gestochen worden - dieses Messer sei vom Angeklagten an die Angeklagte weitergegeben worden. Der Zeuge behauptete, der Angeklagte habe ihn auf die Frage: "Warum schlägst du mich? Was soll das?" geantwortet: "Ich bin nicht gekommen, um dich zu schlagen, ich bin hier, um dich umzubringen."
Die Zeugenvernehmung ergab eine Reihe von Widersprüchen: Die Behauptung, er habe bei seinen Nachbarn nicht auf die Rückzahlung von 50 Euro Schulden gedrängt - das Geld hatte er den Angeklagten bei einem Drogendeal ausgelegt - musste er später zurücknehmen.
Zu einem Facebook-Chat mit den Angeklagten, dessen Inhalt dafür spricht, dass der Zeuge die zwei Nachbarn mit Kleinmengen an Drogen versorgt haben dürfte, und dass es im Verlauf dieser Beziehung zu Unstimmigkeiten und Verärgerung gekommen war, erklärte der Mann, er habe keine Erinnerung mehr an den Chat.
Eine wichtige Rolle spielt in dem Prozess auch die Frage, woher der gefährliche Zimmermannshammer stammte, mit dem der Angeklagte das Opfer auf den Kopf geschlagen haben soll. Während die mitangeklagte Freundin sagt, der Hammer habe sich mit anderem Werkzeug schon in der Wohnung des Opfers befunden und sei erst während der vom Zeugen angefangenen Rangelei zum Einsatz gekommen, beharrt der Zeuge darauf: Der Angeklagte habe den Hammer mitgebracht - also möglicherweise schon mit einem bestimmten, üblen Vorsatz? Das steht allerdings durch Ermittlungen der Polizei in Frage: Auf einem Tatort-Foto ist in der Wohnung des Opfers eine Werkzeugkiste zu sehen.
Der Prozess wird fortgesetzt.