Versuchter Totschlag: Pärchen vor Gericht

Von Manfred Scherer
Foto: Manfred Scherer Foto: red

Mit einem Zimmermannshammer und einem Messer soll ein Pärchen in Bayreuth zu einer brutalen Abrechnung in der Drogenszene angerückt sein. Zu zweit sollen der 28-jährige Mann und die 25-jährige Frau im November in der Altstadt einen 28 Jahre alten Nachbarn schwer verletzt haben. Seit Montag stehen die Beiden wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht.

 
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Im Streit um 50 Euro Schulden für Drogen soll das Pärchen den 28 Jahre alten Nachbarn angegriffen und mit dem Hammer und dem Messer erheblich verletzt haben. Laut Anklage erlitt das Opfer unter anderem einen potentiell lebensbedrohlichen Stich in die Leber. Der Angegriffene soll sich gewehrt haben, indem er mit einem Baseballschläger zurückschlug.

Angeblich Notwehr

Während der 28-jährige Angeklagte zunächst keine Angaben zur Sache machte, reklamierte seine Mitangeklagte Notwehr: Es sei der angeblich Attackierte gewesen, der den Streit um die Schulden vom Zaun gebrochen habe: "Es entstand eine Rangelei und eine Schubserei." Plötzlich habe der Nachbar "etwas Spitzes, Glänzendes" in der Hand gehabt: "Er wollte mir das ins Gesicht stechen."

Den Zimmmererhammer will die Angeklagte erst auf dem Boden in der Nachbarswohnung erstmals gesehen haben. Keinesfalls sei man schon mit dem Hammer in der Hand angerückt. Sie gab zu, den Hammer nach dem Nachbarn geworfen zu haben. Sie gab auch zu, dass ihr Mitangeklagter dem Opfer den Hammer einmal auf den Kopf geschlagen habe.

Anklage auch wegen anderer Delikte

Das Pärchen ist neben dem Angriff auf den Nachbarn auch wegen anderer Delikte angeklagt. Es handelt sich um mutmaßliche Beschaffungskriminalität: Bei einem Einbruch in einen Getränkemarkt in Hummeltal soll das Pärchen zusammen mit einem bereits abgeurteilten Mittäter Zigaretten, Bargeld und eine Handvoll Bayernlose erbeutet haben. Dazu sagte die 25-Jährige: Sie habe vorher von dem Einbruch nichts gewusst und erst am nächsten Tag davon erfahren.

Wesentlich mehr Beute soll der 28-jährige Angeklagte im August 2015 in "Engins Ponte" gemacht haben. Mit einem gestohlenen Generalschlüssel sollen er und ein anderer Mittäter in die Gaststätte gelangt sein. Den gestohlenen Tresor mit fast 4.000 Euro Bargeld darin sollen sie am Röhrensee geknackt und dann im Wasser versenkt haben.

Facebook-Chat vor dem Angriff

Als lebensgefährlichen Angriff aus heiterem Himmel schildert der 28-jährige Bayreuther die Attacke mit Zimmermannshammer und Messer. Der Mann behauptete zunächst im Zeugenstand, dass er sich keinen Grund für die Auseinandersetzung vorstellen könne. Ein Facebook-Chat, den die Angeklagten mit ihrem Nachbarn vor der Tat führten, legt allerdings etwas anderes nahe.

Fest steht: Der 28-jährige Zeuge war in der Nacht zum 13. November schwer verletzt in Klinikum eingeliefert worden. "23 Messerstiche haben die dort gezählt", sagt er vor Gericht. Heute, zehn Monate nach der Tat, leidet er noch an den Folgen: "Man hat mir die Milz rausgenommen, ein Stück der Bauspeicheldrüse. Feste Nahrung kann ich nicht mehr zu mir nehmen."

Verantwortlich macht er die zwei Angeklagten.

"Ich bin hier, um dich umzubringen"

Das Opfer: "Es klingelte, ich machte auf, da ging er schon mit dem Hammer und dem Messer auf mich los." Der Zeuge berichtete, er sei sowohl vom Angeklagten als auch seiner Freundin mit einem großen Küchenmesser gestochen worden - dieses Messer sei vom Angeklagten an die Angeklagte weitergegeben worden. Der Zeuge behauptete, der Angeklagte habe ihn auf die Frage: "Warum schlägst du mich? Was soll das?" geantwortet: "Ich bin nicht gekommen, um dich zu schlagen, ich bin hier, um dich umzubringen."

Die Zeugenvernehmung ergab eine Reihe von Widersprüchen: Die Behauptung, er habe bei seinen Nachbarn nicht auf die Rückzahlung von 50 Euro Schulden gedrängt  - das Geld hatte er den Angeklagten bei einem Drogendeal ausgelegt - musste er später zurücknehmen.

Zu einem Facebook-Chat mit den Angeklagten, dessen Inhalt dafür spricht, dass der Zeuge die zwei Nachbarn mit Kleinmengen an Drogen versorgt haben dürfte, und dass es im Verlauf dieser Beziehung zu Unstimmigkeiten und Verärgerung gekommen war, erklärte der Mann, er habe keine Erinnerung mehr an den Chat.

Eine wichtige Rolle spielt in dem Prozess auch die Frage, woher der gefährliche Zimmermannshammer stammte, mit dem der Angeklagte das Opfer auf den Kopf geschlagen haben soll. Während die mitangeklagte Freundin sagt, der Hammer habe sich mit anderem Werkzeug schon in der Wohnung des Opfers befunden und sei erst während der vom Zeugen angefangenen Rangelei zum Einsatz gekommen, beharrt der Zeuge darauf: Der Angeklagte habe den Hammer mitgebracht - also möglicherweise schon mit einem bestimmten, üblen Vorsatz?  Das steht allerdings durch Ermittlungen der Polizei in Frage: Auf einem Tatort-Foto ist in der Wohnung des Opfers eine Werkzeugkiste zu sehen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 

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