Und für das Gericht steht außer Frage: "Der Angeklagte wollte ihn töten." Warum sonst hätte er weiter abdrücken sollen, sogar noch, als ihn der Polizist schon niedergeschlagen hatte. Die Kammer sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Polizisten ausgenutzt.
Waffenkundiger Sportschütze
Staatsanwalt Schnappauf fordert 3,5 Jahre wegen versuchten Mordes, Nebenklagevertreter Wölfel ebenfalls 3,5 Jahre wegen versuchten Totschlags. Verteidiger Christoph Scharf plädiert auf Körperverletzung und ein halbes Jahr Haft, also praktisch die sofortige Entlassung. Es habe zu keiner Zeit ein Tötungsvorsatz bestanden: "Warum sollte der Angeklagte auf einen Polizisten schießen? Es gibt doch überhaupt kein Motiv." Als waffenkundiger Sportschütze sei sich der 59-jährige Waldershofer sicher gewesen, dass sich kein Schuss lösen würde.
Einig sind sich alle Juristen in einem Punkt: "Höchst unprofessionell" war laut Richter Leupold, dass der Angeklagte vier Monate vor der Tat vom Bezirkskrankenhaus Wöllershof unbehandelt wieder heimgeschickt wurde. "Er war seelisch krank und ihm wurde nicht geholfen." Nebenklageanwalt Wölfel geht noch weiter: "Wäre diese Depression schon damals entdeckt und ordnungsgemäß behandelt worden, säßen wir womöglich heute alle nicht hier." Verteidiger Scharf kündigte Revision an.