Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag

Von Moritz Kircher
Der verkaufsoffene Sonntag im Novemberg 2015. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Verdi will den verkaufsoffenen Sonntag am 2. April verhindern. Nun geht die Dienstleistungsgewerkschaft gerichtlich dagegen vor. Der Grund, die Geschäfte an diesem Tag zu öffnen, sei nur vorgeschoben. Die Stadt will den Ausgang des Verfahrens abwarten. Geht das verfahren zugunsten von Verdi aus, könnte es künftig schwer werden, in Bayreuth verkaufsoffene Sonntage abzuhalten.

 
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„Der verkaufsoffene Sonntag steht in Bayreuth ganz klar als Anlass im Vordergrund“, sagt Verdi-Sekretär Paul Lehmann. Und das dürfe nicht sein. Die Autoshow, die die Stadt parallel am 2. April veranstaltet? Nur ein Deckmäntelchen, um die Geschäfte sonntags öffnen zu können, heißt es bei Verdi. Die Gewerkschaft sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will nun vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.

Nur aus Anlass von Märkten und Messen zulässig

Grundlage ist unter anderem das bayerische Ladenschlussrecht. Dazu teilt das Arbeitsministerium auf seiner Homepage mit, dass in einem Ort jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage stattfinden dürfen. Allerdings nur „aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“. Und auch nur dann, wenn die Veranstaltungen geeignet sind, einen im Verhältnis zur Bevölkerung beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag dürfe keinesfalls sein, „wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht“.

Und damit argumentiert man bei Verdi. „Es geht ums Verkaufen am Sonntag und nicht um die Veranstaltung“, sagt Lehmann. Die Stadt müsse im Vorfeld belegen, dass dem nicht so sei und eine Prognose abgeben, mit wie vielen Besuchern aufgrund einer Veranstaltung zu rechnen sei. Auf Basis dieser Zahlen könne dann über einen verkaufsoffenen Sonntag entschieden werden. Gerichte hätten in zahlreichen ähnlichen Fällen zugunsten der Kläger gegen einen verkaufsoffenen Sonntag geurteilt. „Die Gerichte gehen da ganz rigoros vor“, sagt Lehmann, der sich deshalb gute Chancen ausrechnet, dass auch in Bayreuth ein Urteil im Sinne der Gewerkschaft ergeht.

Stadt hat mit der Klage gerechnet

Die Stadt äußert sich aufgrund des anstehenden Rechtsstreits mit der Gewerkschaft nur vorsichtig. Es habe in der vergangenen Woche ein „konstruktives Gespräch“ zwischen der Stadtverwaltung und Verdi stattgefunden, sagt Sprecher Joachim Oppold. Dennoch habe sich die Klage abgezeichnet. „Das kommt für uns jetzt nicht völlig überraschend.“ Das Rathaus lässt es offenbar auf die Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht ankommen. Ein Indiz dafür, dass die Verwaltung davon ausgeht, den verkaufsoffenen Sonntag so veranstalten zu dürfen, wie geplant.

Bei Verdi arbeitet man unterdessen unter Hochdruck an der Klage und hofft, diese noch vor dem 2. April einreichen zu können. Wenn es nicht mehr klappt, dann will Verdi spätestens zum nächsten verkaufsoffenen Sonntag im November soweit sein.

Verdi: Ladenschlussregelungen nicht schleichend aufweichen

Aber was treibt die Gewerkschaft an, gegen eine Veranstaltung vorzugehen, die der Stadt Besucher und den Geschäften Umsätze beschert? „Wir wollen erreichen, dass sich die Kommunen an geltendes Recht halten müssen“, sagt der Verdi-Sekretär. Durch die verkaufsoffenen Sonntage würden die Ladenschlussregelungen schleichend aufgeweicht. „Dem wollen wir einen Riegel vorschieben.“ Die Stadt müsse vielmehr die Beschäftigten im Einzelhandel schützen und auf verkaufsoffene Sonntage wie den am 2. April verzichten.

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