Verdi-Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt

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Zu offen ist die Regelung für die verkaufsoffenen Sonntage in Pegnitz, sagt der Verdi-Sekretär Paul Lehmann.⋌Foto: Archiv/Klaus Trenz Foto: red

Paul Lehmann ist spürbar angefressen. Weil er sich und sein Anliegen durch die Stadt Pegnitz ignoriert sieht. Der Gewerkschaftssekretär von Verdi kämpft gegen die Verordnung der Kommune zu den verkaufsoffenen Sonntagen. Weil die zu weit gehe, weil die Beschäftigten im Handel ausgenützt würden. Die Rathausverwaltung habe die Gewerkschaft nicht eingebunden, jetzt hat Lehmann Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberfranken eingelegt.

 
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Das Thema köchelt seit Mai 2016, als der Marktsonntag auf den Tag der Arbeit fiel (wir berichteten). Dass Pegnitz inzwischen eine neue Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen beschlossen hat, habe Verdi aus dem Kurier erfahren. Erst auf Anfrage sei sie der Gewerkschaft dann von der Stadt zugeschickt worden. „Das geht gar nicht, man nimmt uns da nicht für voll“, so Lehmann gestern im Gespräch mit unserer Zeitung.

"Nicht bei uns eingegangen"

Denn: Verdi hatte somit keine Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dieser Verordnung abzugeben – das sei aus rechtlicher Sicht aber erforderlich. Im Rathaus behaupte man zwar, Verdi die neue Verordnung zugeschickt zu haben, diese sei aber „definitiv nicht bei uns eingegangen, das ist eine Schutzbehauptung“. Jetzt, nach Prüfung der bereits vom Stadtrat verabschiedeten Verordnung. „müssen wir feststellen, dass die Stadt Pegnitz sich nicht an die Gesetze und gesprochenen Urteile hält“, so Lehmann. Wobei die Kommune der Gewerkschaft weiter die kalte Schulter zeige: „Wir haben der Stadt bis 25. September die Möglichkeit eingeräumt, die Verordnung zu überarbeiten und erneut beschließen zu lassen. Diese Möglichkeit hat man verstreichen lassen.“

"Pegnitz ist kein Einzelfall"

Pegnitz sei kein Einzelfall, betont Lehmann im Kurier-Gespräch. Flächendeckend werde so verfahren. Was die Gewerkschaft stört: Pegnitz ermögliche den Händlern im Stadtgebiet das Offenhalten der Verkaufsstellen. Lehmann dazu: „Nach den uns bekannten Urteilen ist das nicht mehr möglich, da die Verkaufsstellen einen direkten örtlichen Bezug zur Veranstaltung haben müssen und das Gebiet örtlich beschränkt werden muss.“ Zudem habe die Stadt Verdi nicht mitgeteilt, wie viele Besucher auf den jeweiligen Veranstaltungen erwartet werden. Nur wenn eine schlüssige Prognose über die zu erwartende Besucheranzahl getroffen wurde, sei ein verkaufsoffener Sonntag überhaupt möglich, sagt Lehmann.

Vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr

„Dabei darf jedoch nicht der verkaufsoffene Sonntag im Vordergrund stehen, sondern lediglich als Anhang zur Veranstaltung gesehen werden.“ Die Stadt erwecke aber den Eindruck, dass das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht – „und das ist unzulässig“. Klar, in Bayern seien vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlaubt. Lehmann sieht jedoch ein großes Aber: „Der Einzelhandelsverband spricht schon von zehn Sonntagen, Karstadt und Kaufhof würden gerne jeden Sonntag öffnen, da müssen wir den Anfängen wehren.“

Urteile höchster Stellen

Und dafür sprächen ja auch Urteile höchster Stellen. Darin werde eindeutig eine restriktive Auslegung des Ladenschlussgesetzes festgeschrieben. Das habe die Regierung auch an die Kreisverwaltungsbehörden weitergegeben, verknüpft mit der Bitte, dies bei Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. „Dort ist man sich dessen sehr wohl bewusst, daher haben wir auch diesen Weg gewählt, nachdem Landratsämter gerne alles abnicken“. Verdi hat noch eine zweite Aufsichtsbeschwerde eingereicht – gegen die Stadt Hof, „dort ist das gleiche Problem, auch dort nimmt man uns nicht ernst“.

Thema auf der Tagesordnung

Die Regierung wird nun den Hofern schriftlich mitteilen, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Ein gutes Zeichen, sagt Paul Lehmann, „das zeigt, dass wir etwas bewegen können“. Das Thema wird auch auf der Tagesordnung bei der nächsten Mitgliederversammlung der Verdi-Ortsverbandes stehen, „da bin ich eingeladen.“

Raab widerspricht Lehmann

Wenig Verständnis hat Bürgermeister Uwe Raab für die Aufsichtsbeschwerde der Gewerkschaft Verdi gegen die neue Verordnung der Stadt zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr in Pegnitz. Wie berichtet hat der Bamberger Verdi-Sekretär Paul Lehmann die Regierung eingeschaltet, weil die Gewerkschaft vor der Verabschiedung durch den Stadtrat nicht gehört worden sei. Das sieht Raab ein wenig anders.

Keine Einwände gegen die Verordnung

Nach den Vorgaben durch das bayerische Arbeits- und Sozialministeriums seien vor Erlass einer solchen Verordnung folgende Stellen zu hören: Einzelhandelsverband, die Gewerkschaft Verdi, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde. Raab: „Diese Anhörung erfolgte mit Schreiben der Stadt vom 28. Juni.“ Bis zum Erstellen der Sitzungsvorlage für die Stadtratssitzung am 7. August – „also knappe sechs Wochen später“ – hätten alle angehörten Stellen mitgeteilt, keine Einwände gegen die Verordnung zu haben. „Einzig Verdi hatte nicht reagiert. Daraufhin wurde in der Sitzung am 16. August die Verordnung erlassen, so der Bürgermeister auf Kurier-Anfrage.

Wiederum knapp vier Wochen später, am 11. September, habe Verdi in der Rathausverwaltung angerufen und mitgeteilt, dass man aus der Zeitung vom Erlass der neuen Verordnung erfahren habe. Auf die Frage, weshalb Verdi nicht auf das Schreiben von Ende Juni geantwortet habe, „wurde uns mitgeteilt, dass das Schreiben nie angekommen sei“. Es mute, sagt Raab, „schon etwas merkwürdig, dass von fünf Schreiben, alle mit Adressat in Bayreuth und zeitgleich zur Post gegeben, vier angekommen ist, bei einer aber nicht“.

Ungeachtet dessen, so der Bürgermeister, sei das Scheiben am 11. September per Mail nochmals an Verdi versandt worden. Darauf habe die Gewerkschaft ebenfalls per Mail noch am selben Tag Einwände gegen die Verordnung erhoben. Ergänzt durch die Bemerkung, „dass die Stadt bis 25. September Gelegenheit habe, Korrekturen an der Satzung vorzunehmen“.

Wenig Verständnis hat Bürgermeister Uwe Raab für die Aufsichtsbeschwerde der Gewerkschaft Verdi gegen die neue Verordnung der Stadt zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr in Pegnitz. Nach den Vorgaben durch das bayerische Arbeits- und Sozialministeriums seien vor Erlass einer solchen Verordnung folgende Stellen zu hören: Einzelhandelsverband, die Gewerkschaft Verdi, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde.

Raab: „Diese Anhörung erfolgte mit Schreiben der Stadt vom 28. Juni.“ Bis zum Erstellen der Sitzungsvorlage für die Stadtratssitzung am 7. August – „also knappe sechs Wochen später“ – hätten alle angehörten Stellen mitgeteilt, keine Einwände gegen die Verordnung zu haben. „Einzig Verdi hatte nicht reagiert. Daraufhin wurde in der Sitzung am 16. August die Verordnung erlassen, so der Bürgermeister auf Kurier-Anfrage.

Wiederum knapp vier Wochen später, am 11. September, habe Verdi in der Rathausverwaltung angerufen und mitgeteilt, dass man aus der Zeitung vom Erlass der neuen Verordnung erfahren habe. Auf die Frage, weshalb Verdi nicht auf das Schreiben von Ende Juni geantwortet habe, „wurde uns mitgeteilt, dass das Schreiben nie angekommen sei“. Es mute, sagt Raab, „schon etwas merkwürdig, dass von fünf Schreiben, alle mit Adressat in Bayreuth und zeitgleich zur Post gegeben, vier angekommen ist, bei einer aber nicht“.

Ungeachtet dessen, so der Bürgermeister, sei das Scheiben am 11. September per Mail nochmals an Verdi versandt worden. Darauf habe die Gewerkschaft ebenfalls per Mail noch am selben Tag Einwände gegen die Verordnung erhoben. Ergänzt durch die Bemerkung, „dass die Stadt bis 25. September Gelegenheit habe, Korrekturen an der Satzung vorzunehmen“.

Und da wundert sich Bürgermeister Raab nun richtig: „Merkwürdigerweise hat sich Verdi aber offensichtlich, ohne die genannte Frist abzuwarten, an das Landratsamt gewandt.“ Denn bereits mit Schreiben vom 12. September – „bei der Stadt ging es am 15. September ein“ – sei die Kommune von der Behörde aufgefordert worden, zu der erlassenen Verordnung Stellung zu nehmen. An der endgültigen Formulierung dieser Stellungnahme arbeite die Verwaltung gerade, sie soll wie berichtet noch im Oktober dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

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