VdK kritisiert Flexi-Rente

Von Elmar Schatz
Länger zu arbeiten, soll für Ältere attraktiver werden. Foto: Patrick Pleul/dpa Foto: red

Der Bundestag hat die Flexi-Rente beschlossen: Ältere Arbeitnehmer sollen gleitend in die Rente wechseln können. Kritik kommt allerdings vom VdK in Bayreuth.

 
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„Einem Beschäftigten in einer Eisengießerei mit schwersten Wirbelsäulenbeschwerden werden die Regelungen nicht viel weiterhelfen“, erklärt VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann gegenüber dem Kurier.

Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit verbessert, ab dem 63. Lebensjahr eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu kombinieren. Grundsätzlich können zur vorgezogenen Rente ab 63 jährlich 6300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Darüber hinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Doch Hartmann wendet ein, mit 6300 Euro werde der Freibetrag für den Hinzuverdienst bei vorgezogenen beziehungsweise flexiblen Altersrenten insgesamt nicht angehoben. Bei der Regelaltersgrenze gebe es sozialrechtlich keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, allerdings seien gegebenenfalls Steuern zu entrichten.

Längeres Arbeiten im Alter soll nach dem Willen der großen Koalition attraktiver werden. Das Flexi-Renten-Gesetz sieht einerseits reduziertes Arbeiten vor dem regulären Rentenalter und andererseits eine Erwerbstätigkeit darüber hinaus vor.

Arbeitgeber sollen damit die Möglichkeit haben, ältere Fachkräfte länger zu behalten. Begleitend soll die Gesundheitsvorsorge für die Erwerbstätigen verbessert werden – unter anderem mit einem individuellen, berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr. Das Prinzip Reha vor Rente soll gestärkt werden.

Reha als Pflichtleistung

Zu begrüßen sei, dass Reha-Leistungen als Pflichtleistungen ausgestaltet werden – und Ansprüche der Rentenversicherten nicht mehr durch ein Reha-Budget eingeschränkt werden, erklärt Hartmann. Er betont weiter: „Die aktuelle Fassung des Flexi-Renten-Gesetzes hilft körperlich schwer arbeitenden Beschäftigten nur bedingt weiter: Nicht immer kann durch Arbeitszeitreduzierung, Reha- und präventive Maßnahmen die Arbeitskraft im ,konkreten‘ schweren Beruf erhalten werden.“

Um einen Anreiz zu schaffen, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, können in Zukunft Beiträge weitergezahlt werden. Diese Beschäftigten erwerben damit weitere sogenannte Entgeltpunkte und steigern ihren Rentenanspruch. Bislang sind Arbeitnehmer jenseits der Regelaltersgrenze beitragsfrei gestellt.

Zudem sollen Arbeitgeber für Rentner in Zukunft fünf Jahre lang keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Das Gesetz soll Mitte 2017 in Kraft treten.

Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr kommt nicht

Hartmann erklärt, Altersarmut werde mit dem neuen Gesetz nicht verhindert, weil Geringverdiener in den letzten Jahren vor dem Rentenbezug keine entscheidenden Weichen mehr stellen könnten. Um Altersarmut zu vermeiden, wäre laut VdK eine Rente nach Mindesteinkommen das probate Mittel; doch diese sei beim Flexi-Renten-Gesetz nicht diskutiert worden.

Gewiss sei es aber eine Verbesserung, dass künftig ein geringfügiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze nicht mehr zu einer unverhältnismäßig starken Kürzung der vorgezogenen Rente führe, erklärt Hartmann. Leider sei jedoch der ursprünglich angedachte Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr nicht in die aktuelle Fassung aufgenommen worden.

Das Flexi-Renten-Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) atme den „Geist des Arbeitens bis zum Umfallen“, kritisiert Matthias Birkwald (Linke). Für hart arbeitende Frauen und Männer bringe die Neuregelung nicht viel. Denn in der Metallindustrie scheide ein Arbeitnehmer im Schnitt schon mit 60 Jahren aus. Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung.

Peter Weiß (CDU) ist überzeugt, mit dem Gesetz „gewinnen alle. Es ist ein Gewinnergesetz – vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“