Auch Defi hätte nichts genutzt
Deshalb sei es letztlich unerheblich, ob die Wiederbelebungsversuche korrekt vorgenommen wurden oder nicht. "Im vorliegenden Fall hätte ihnen die Defibrilation nichts genutzt." Laut Notarzt sind zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungshubschraubers zwölf Minuten vergangen. Und dann habe es bereits anhand der Pupillenreaktion Hinweise gegeben, dass die das Gehirn schwere Schäden erlitten habe.
Die Anwälte der Eltern wollten daraufhin wissen, ob und wann Vanessa in diesem Fall überhaupt noch zu retten gewesen wäre. Betz erklärte, nur wenn man sie sofort aus dem Wasser gezogen hätte. Und zwar, bevor sie zu viel Wasser verschluckt habe. Eine Antwort darauf, wie das bewerkstelligt werden sollte, hatte der Rechtsmediziner nicht. "Nur, indem man es nicht zu so einer solchen Situation kommen lässt."
Häufigkeit unbekannt
Auch als Richterin Sieglinde Tettmann nachhakte und sich erkundigte, wie häufig ein untypisches Ertrinken vorkomme, musste der Gutachter passen. Wenn ein Mensch im Wasser bewusstlos werde, könne er ertrinken, obwohl er Schwimmer ist, selbst im Nichtschwimmerbecken, so Betz.
Der Bayreuther Kinderarzt, der die Behandlung im Klinikum fortsetzte, schätzte die Zeit, die das Kind unter Wasser war, auf länger als fünf bis sechs Minuten ein. Der Sauerstoffmangel habe in den sechs Folgetagen zu einem Hirnödem geführt, das den Blutfluss zunehmend erschwerte. Durch das Wasser in den Atemwegen habe sich das Lungengewebe entzündet, was zum Tod des Mädchens geführt habe.
Der Prozess wird am 29. März fortgesetzt, das Urteil ist voraussichtlich am 5. April zu erwarten.