Plötzlich und unerwartet im Zeugenschutz
Erst, nachdem die Affäre Schlagzeilen machte und der Verdacht im Raum stand, dass das LKA Meldungen von Mario F. über schwere Straftaten bei den „Bandidos“ ignoriert haben könnte, kam der Ex-V-Mann im Dezember 2015 plötzlich und unerwartet in den Zeugenschutz: Für Aussagen über ein versuchtes Tötungsdelikt, die er ursprünglich schon während seiner V-Mann-Tätigkeit gemacht hatte.
Verteidigung will Tribunal übers LKA
Die LKA-Affäre hat Mario F.’s Lage verbessert: Die Ermittlungen gegen das LKA legen nahe, dass Mario F. die Wahrheit gesagt haben und das LKA den ersten Prozess gegen den Ex-V-Mann unzulässig beeinflusst haben könnte. Seine Verteidiger wollen, dass der neu aufgerollte Fall wegen des Zehn-Gramm-Schmuggels bei Waldsassen wegen rechtsstaatswidriger Tatprovokation eingestellt wird und den Fall zum Tribunal gegen das LKA machen.
Das ist der Pferdefuß: LKA-Beamte hätten Zeugnisverweigerungsrecht
Für ein solches Tribunal, das wurde am gestrigen vierten Prozesstag deutlich, ist der Würzburger Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen nicht zu haben. Er hält die Beweisanträge der Verteidigung, die gerne aus den Ermittlungsakten der Nürnberger Kripo gegen das LKA zitieren lassen wollen, für unzulässig. Die LKA-Beamten seien selbst als Zeugen zu hören. Dies hat einen Pferdefuß: Da die LKA-Leute in einem Ermittlungsverfahren als Beschuldigte geführt werden, haben sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch den Hauptermittler der Nürnberger Kripo braucht Oberstaatsanwalt Raufeisen nicht als Zeugen. Tribunal oder nicht – entscheiden wird das das Gericht.
Die Strafkammer unter Vorsitz von Konrad Döpfner lehnte es gestern zunächst ab, den Kronzeugen Ralf K. und seine Ehefrau mittels Videovernehmung zu befragen. Es geht um Indizien: Die zehn Gramm aus Mario F.’s Unterhose will der V-Mann im Auftrag des „Bandido“-Präsi und seiner Frau beschafft haben – für eine Übertrittsparty mit „Hells-Angels“-Rockern. Diese Party wollte das LKA angeblich unbedingt observieren.