Archivpflegerstelle seit zwei Jahren unbesetzt Unmut über Landrat Hübner

Von Peter Engelbrecht
Der Archivpfleger soll die kommunalen Archivare, wie Andreas Bayerlein aus Pegnitz, beraten und unterstützen. Foto: Ralf Münch/Archiv Foto: red

Die ehrenamtliche Archivpflegerstelle im Landkreis Bayreuth ist seit mehr als zwei Jahren unbesetzt. Das Bayerische Archivgesetz gibt klare Vorgaben, doch Landrat Hermann Hübner (CSU) zeigt sich davon offenbar wenig beeindruckt. Nun hat sich auch der frühere Landtagspräsident Johann Böhm eingeschaltet.

 
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Der frühere Archivpfleger Ruprecht Konrad hatte Hübner im Oktober 2014 schriftlich mitgeteilt, er werde sein Ehrenamt aus Alters- und Gesundheitsgründen niederlegen. Seine monatliche Aufwandsentschädigung bezifferte er auf 250 Euro. Hübner wollte offenbar prüfen, ob die beiden ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger Rüdiger Bauriedel und Berthold Just die Aufgabe zusätzlich übernehmen können. „Wir werden das Thema in den nächsten Monaten mit den Kreisheimatpflegern erörtern, um zu prüfen, inwieweit eine Aufteilung der Tätigkeiten vorgenommen werden kann“, erklärte der Pressesprecher des Landratsamtes Bayreuth, Michael Benz, auf Anfrage.

Generaldirektion legt sich quer

Im Bayerischen Archivgesetz heißt es in Artikel 5: „Die staatlichen Archive werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ... von ehrenamtlichen Archivpflegern unterstützt.“ Und weiter schreibt das Gesetz vor: Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns bestelle im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landkreis ehrenamtlich tätige Archivpfleger. Auf diese gesetzliche Vorgabe habe die Generaldirektion in München den Landrat schon dreimal hingewiesen, sagte deren stellvertretender Leiter Bernhard Grau. „Ein Kreisheimatpfleger kann nicht die Aufgabe eines Archivpflegers übernehmen“, betonte Grau. Er verwies auf eine Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums, die klar formuliere, dass pro Landkreis mindestens ein ehrenamtlicher Archivpfleger zu bestellen sei. Die Generaldirektion habe sich dagegen ausgesprochen, dass diese Position im Landkreis Bayreuth von den  Kreisheimatpflegern übernommen werde. „Die Kreisheimatpfleger haben genug andere Aufgaben“, erläuterte Grau. Das Vorgehen von Landrat Hübner nannte er „nicht nachvollziehbar“.   

Böhm appellliert an den Landrat

Der frühere Landtagspräsident Johann Böhm hatte sich im Juni 2016 in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege schriftlich an Hübner gewandt. Er bezeichnete die Trennung von Heimat- und Archivpflege als völlig zu Recht. Demnach sollten sich die kommunalen Archivpfleger eben um die Gemeindearchive, die Heimatpfleger sich um Tracht, Volksmusik, Volkstanz, Bräuche und Mundart kümmern. Eine Vermischung der Aufgaben bezeichnete Böhm als nicht sachdienlich. Er forderte den Landrat auf, einen eigenen Archivpfleger zu bestellen.

Kreisheimatpfleger Bauriedel sagte, das Amt des Archivpflegers sei so wichtig, dass es nicht  nebenbei mit erledigt werden könne. „Als Kreisheimatpfleger habe ich genug zu tun“, fügte er hinzu. Man sollte die beiden Ehrenämter nicht vermischen. Kreisheimatpfleger Just meinte, er habe mit seinem Ehrenamt genug zu tun. Doch bevor man Nein sage, sollte man sich erst einmal anschauen, was als Archivpfleger zu tun sei. Just glaubt, dass dessen Arbeit durch die Heimatpfleger und ihre Stellvertreter mit erledigt werden kann. 

Bezirksheimatpfleger Günter Dippold nannte es „notwendig“, dass der Landkreis einen Archivpfleger bestellt. Das Archivgesetz sehe das so vor. „Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht“, betonte Dippold. Die Gemeindearchive seien ein Instrument der Verwaltung, ein Ort der Rechtswahrung und damit unentbehrlich. Über die Nichtbesetzung der Archivpflegerstelle sei bei der Kommunalaufsicht der Regierung von Oberfranken nichts bekannt, sagte der stellvertretende Pressesprecher der Regierung, Martin Steiner. Die Regierung sehe keinen Anlass, wegen der langen Vakanz „rechtsaufsichtlich einzugreifen“.

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