Uni rehabilitiert Klaus Leipziger Doktor-Arbeit des Mollath-Gutachters ist kein Plagiat

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Klaus Leipziger, der Gutachter von Gustl Mollath, ist rehabilitiert: Die Universität Ulm wies Vorwürfe als unbegründet zurück, Leipziger habe in seiner Doktorarbeit abgeschrieben. „Er ist nicht rehabilitiert", sagt dagegen der Erlanger Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder. Er sieht in Leipzigers Arbeit weiter einen „Anfangsverdacht" auf ein Plagiat.

 
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Der Titel ist wirklich lang: „Beschreibung und Untersuchung der Rahmenbedingungen, Konzepte und Behandlungsergebnisse bei nach Paragraph 63 StGB im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten im Bezirkskrankenhaus Bayreuth unter besonderer Berücksichtigung der Gruppe Sexualstraftäter". So heißt die Doktorarbeit von Klaus Leipziger, dem Leiter der Forensik am Bezirksklinikum in Bayreuth. Er ist der Arzt, auf dessen Gutachten hin das Gericht Gustl Mollath in die geschlossene Psychiatrie geschickt hat. Und er ist der Arzt, der deswegen von den Unterstützern Mollaths scharf kritisiert wurde. Im August kam ein neuer Vorwurf dazu: Leipziger solle in seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben. Die Uni Ulm wies diese Vorwürfe "nach eingehender Prüfung" zurück.

Erhoben hat diesen Vorwurf Martin Heidingsfelder, der Plagiatssucher, dem Annette Schavan, die FDP-Politiker Silvana Koch-Mehrin und Jorgo Chatzimarkakis sowie Stoiber-Tochter Veronica Saß die Aberkennung ihres Doktors zu verdanken haben. Gleich in der Einleitung habe er die erste Stelle gefunden, das reiche für einen Anfangsverdacht, sagt Heidingsfelder. Auf seiner Internetseite listet er weitere Stellen auf, an denen Leipziger nicht richtig zitiert haben soll.

"Übliche Form des Zitierens"

„Es sind vier Stellen", sagt Volker Hampel, Rechtsanwalt des Bezirkskrankenhauses. Und alle vier Stellen sind nur in der zehn Seiten langen Einleitung. Dort werde eben nur die Zusammenfassung über den Stand der Forschung dargelegt. Aber auch kein Plagiat. Zumal Leipziger die Stellen, die er aus Büchern anderer Wissenschaftlern genommen habe, kenntlich gemacht habe.

Die Art, wie Leipziger aus diesen Quellen zitiert, sei „eine ganz übliche Form des Zitierens" und habe damals wie heute den wissenschaftlichen Standards entsprochen, sagt Manfred Wolfersdorf. Er ist der Doktorvater von Leipziger und der ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses. Wolfersdorf ist immer noch Professor an der Uni Ulm und hält am Institut für Theorie, Geschichte, und Ethik der Medizin Vorlesungen. Außerdem ist er zuständig für Ethik in der Psychiatrie. „Vergleicht man die Zitate in der Arbeit Leipzigers mit den Originalen, ist korrekt zitiert", sagt er. In dem Vorgehen des Plagiatsjägers sieht er einen Versuch, den Doktortitel des Mollath-Gutachters „abzuwerten". Man übernehme auch Begriffe aus dem Original. Vor allem in medizinischen Doktorarbeiten sei diese Art völlig normal.

„Geht gar nicht", sagt hingegen Heidingsfelder. Man solle ihm nur drei Doktorarbeiten vorlegen, die so zitiert hätten, wie es Leipziger gemacht habe. „Da wird keine zu finden sein." Er durchsucht nach eigenen Angaben fast 200 Arbeiten pro Jahr nach einem Anfangsverdacht. Bei Leipziger hätte der gereicht.

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