Satzung ließe Ausnahmen zu Unbequeme Fragen an die Verwaltung

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Die Stadtverwaltung muss sich unbequeme Fragen gefallen lassen: Hätte sie bei den Gebühren für einen Stadtstrand auf dem Marktplatz den Initiatoren entgegenkommen können?

 
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Ja, meint der Fraktionsvorsitzende der Bayreuther Gemeinschaft, Stephan Müller. Dass die Verwaltung keinen Spielraum beim Festlegen von Nutzungsgebühren hat und deshalb stur den vorgesehenen Pauschalbetrag pro Quadratmeter und Tag berechnen muss, bezweifelt er. „Die Satzung lässt Ausnahmen zu, wenn eine Veranstaltung besonders wichtig ist“, sagt Müller. „Die Verwaltung hätte den Gastronomen entgegenkommen können und ich denke, sie wäre damit gut beraten gewesen.“

Idee schnell wieder begraben

Die Bayreuther Gastronomen Thomas Wenk und Oliver Weiss hatten für Bayreuth ein solches Projekt vorbereitet – und begruben es blitzschnell, als die Verwaltung den Preis für die Miete der Fläche auf dem Marktplatz festlegte: Rund 50 000 Euro sollten die Initiatoren für sechs Wochen Sand am Markt berappen. Unter diesen Umständen, sagen sie, kann man einen Stadtstrand nicht wirtschaftlich betreiben.

fs


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Kurier-Ausgabe am Samstag, 23. Juni.

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