Vernommen wurden am Mittwoch die ersten 16 von insgesamt 20 Zeugen, auch aus dem Freundeskreis von Sebastian S. Der Junge aus sogenanntem guten Hause, selbst vorbestraft, war in bestimmte Kreise geraten. Ihnen hatte er per SMS seine Tat mitgeteilt – und die Polizei auf die Spur gebracht. Nach einem Streit um Geld seien sie zu dem Heim gefahren um die Angaben ihres Freundes zu überprüfen. Der Anführer der Clique, selbst vorbestraft, sagte vor Gericht sinngemäß: Sebastian sei nicht mehr wichtig für sie. Lob kam dagegen von Sebastians Ex-Kollegin – der er 400 Euro gestohlen hatte. Sein Vater hatte diesen Betrag später erstattet. Sebastian sei besonders liebevoll mit den alten Menschen umgegangen, sagte die Kollegin, er sei sehr beliebt gewesen. Überfordert habe ihn, sagten Zeugen, dass ein alter Mann ihn mit Essen bespuckt habe.
Sebastians Vater schilderte nach Angaben des Rechtsanwalts ausführlich die Schwierigkeiten, die der Sohn der Familie bereitete: Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, schlecht in der Schule, dann das Abdriften in schlechte Gesellschaft. Es folgen Sachbeschädigungen und Diebstähle. Aber gerade deswegen sieht das Gericht „schädliche Neigungen", salopp gesagt einen Hang zur Kriminalität. Dann aber wäre bei einem Jugendlichen keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Zu seinen Gunsten spricht das volle Geständnis. Allerdings attestieren ihm mehrere psychiatrische Gutachten auch eine Diskrepanz zwischen innerer und äußerer Gestik. Wenn's bei ihm brenzlig wird, kann es sein, dass er sich zurücklehnt und lächelt. Das spreche für eine gewisse Unreife, so ein Prozessbeteiligter. Das Strafmaß liegt zwischen zweieinhalb und vier Jahren. Das Urteil fällt am Donnerstag.