Zwei Jahre auf Bewährung: Gericht will verurteilte Autofahrerin trocken legen Todesfahrt in den Mai

Von Manfred Scherer
Die betrunkene Fahrer rammte mit ihrem Auto das Motorrad frontal. Dabei kam der Motorradfahrer ums Leben. Foto: Münch Foto: red

Sie hatte über drei Promille im Blut und tötete mit ihrem Auto einen Motorradfahrer. Nach dem Willen des Bayreuther Schöffengerichts soll eine 46-jährige Trinkerin aus dem Landkreis nun trocken gelegt werden: Die Todesfahrerin soll als Auflage für die zweijährige Bewährungsstrafe nämlich eine Langzeit-Alkoholentwöhnung antreten.

 
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Der Motorradfahrer, ein 55-jähriger Mann aus dem Landkreis Bayreuth, hatte am 4. Mai vergangenen Jahres keine Chance, als ihm auf seiner Fahrspur der Kurvenstrecke zwischen Vorderkleebach und Trockau ein BMW-Cabrio entgegenkam. Das Auto rammte das Motorrad frontal, der Mann erlitt tödliche Verletzungen.

Am Steuer des Cabrios saß eine damals 45-jährige Frau, auf dem Beifahrersitz ihr Kind. Die Angeklagte  will den Aufprall nicht bemerkt haben: „Ich habe nur den Schlag gehört." Weinend erklärte sie vor Gericht: „Es tut mir so leid." In ihrem Geständnis räumte die Frau ein, dass sie in den Stunden vor dem Unfall, der kurz vor 15 Uhr geschah, Alkohol getrunken hatte. Weit über drei Promille ergab eine Untersuchung ihres Blutes später.

Beamter von Ergebnis schockiert

Bemerkenswert dabei: Nach dem Unfall bemerkte auch der Ermittler der Pegnitzer Polizei diese schwere Alkoholisierung nicht. Die Blutentnahme konnte nur mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses erfolgen, nachdem die Frau für den Beamten zunächst nicht nachvollziehbar die Einwilligung für die Blutentnahme verweigert hatte. Der Beamte: „Als das Ergebnis kam, war ich schockiert."

Ein Unfallgutachter stellte fest, dass der BMW nicht sonderlich schnell war. In Höhe einer Abzweigung war ein junger Mann aus Püttlach mit seinem Kleinwagen unterwegs. Der junge Mann wollte in Höhe der Herrenmühle nach links abbiegen und hatte sein Tempo verringert und frühzeitig den Blinker gesetzt. Hinter dem Kleinwagen kam der Motorradfahrer, offenbar auf dem Weg ins Motorradfahrer-Eldorado Fränkische Schweiz. Nach den Feststellungen des Unfallgutachtens geriet die Angeklagte mit ihrem Auto immer weiter auf die Gegenfahrbahn, streifte den Kleinwagen seitlich und stieß dann frontal gegen das Motorrad.


Einen ausführlichen Bericht lesen sie in der Druckausgabe des Nordbayerischen Kuriers vom Donnerstag, 28. März.

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