Es ist schon seltsam, wie unnötig sich die gesamte Führungsriege im Landratsamt selbst in die Enge treibt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rücken wäre es ein Leichtes gewesen, die schon seit Jahren zumindest dubiose Rabattpraxis in der Therme Obernsees zu beenden. Wer hätte es dem Landrat verübeln wollen, jetzt, wo doch der erste Kläger in der Sache auf der Matte stand. Noch dazu, wo selbst die allerwenigsten Mistelgauer von diesem Rabatt wissen. Stattdessen redet sich das Landratsamt um Kopf und Kragen. Ruft in einer geheimen Sitzungsvorlage die Mitglieder des Zweckverbandes sogar zum verfassungswidrigen Verhalten auf. Solange, bis die Sache auffliegt.