Steinhart darf weiter widersprechen Therme: Berufung zugelassen

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An der Therme tut sich nix, davor vor Gericht umso mehr: Heinz Steinhart darf jetzt in Berufung gehen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufungsverhandlung zugelassen.

 
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„Berufung angenommen!“ Heinz Steinhart (69) freut sich. Die Firma des Badbetreibers war in einer ersten Verhandlung im Mai dieses Jahres dazu verurteilt worden, fast eine Million Euro an die Gemeinde Fichtelberg zu zahlen. So viel Geld war zusammengekommen, weil er angeblich seit Jahren unter anderem seine Raten für das Bad nicht bezahlt habe.

Fast 100 Seiten Begründung

In fast 100 Seiten haben seine Anwälte begründet, warum sie das erste Urteil für falsch hielten. „Weil die Gemeinde ein Bad hätte liefern sollen – und jetzt kann sie’s nicht mehr“, sagte Steinhart bei der Vorstellung seiner geplanten Therme.

Verliert Steinhart vor Gericht – dann muss er das Geld zahlen und wird ins Grundbuch eingetragen. Gewinnt er – dann muss er zwar das Geld nicht zahlen, könnte aber trotzdem ins Grundbuch eingetragen. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass er wirklich schon „zu viel“ gezahlt hat.

Die mündliche Verhandlung ist bereits Anfang November.

Keine Stellungnahme

Aus dem Rathaus in Fichtelberg war noch keine Stellungnahme zu bekommen.


Einen auführlichen Bericht lesen Sie in der Mittwochausgabe (19. September) des Nordbayerischen Kuriers.

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