Bescheid des Landratsamtes stößt bei Mehrheit auf Ablehnung Thema Sabs: Räte wollen klagen

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Wie das jetzt letztlich ausgeht mit der Pegnitzer Sabs, ist vorerst noch offen. Foto: red Foto: red

Das hatten weder die Rathausverwaltung noch die Stadträte so unbedingt erwartet: Da hatte man sich nach langwierigen Debatten auf die Formulierung einer Straßenausbaubeitragssatzung (Sabs) verständigt – und jetzt kommt das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde und kippt diesen Entwurf in Teilen. Verbunden mit der Forderung, die verabschiedete Satzung aufzuheben und sich an der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetags zu orientieren. Da zieht der Stadtrat nicht mit, will diesen Bescheid nicht hinnehmen.

 
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Das Landratsamt stört sich an einigen Punkten, in denen die Stadt von der Mustersatzung abweicht. So sollen bereits geplante Maßnahmen nicht unter die Sabs fallen. Und: Die Kommune hatte die Sätze der Eigenbeteiligung um jeweils zehn Prozent erhöht. Das sei aus dem Blickwinkel der Rechtsaufsicht nicht zulässig.

Neues Satzung gefordert

Die Konsequenz: Pegnitz müsse eine neue Satzung erlassen oder Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Bürgermeister Uwe Raab (SPD) sprach sich dafür aus, diesem Ansinnen stattzugeben. Die Stadträte sahen dies mit Ausnahme seiner Parteikollegen anders. CSU-Fraktionssprecher Manfred Vetterl (CSU) betonte, nach langer Beschäftigung mit dem Thema habe man sich bewusst dafür entschieden, der Mustersatzung nicht bei allen Aspekten buchstabengetreu zu folgen. Jetzt auf die Schnelle alles umzuwerfen, halte er nicht für den richtigen Weg. Man brauche Zeit, um sich neue Gedanken zu machen. Daher sollte man den Beschlussvorschlag ablehnen, in dem stand, dem Wunsch des Landratsamtes nachzugeben.

FWG: "Wir haben die Satzungshoheit"

Ganz ähnlich die Sichtweise bei der FWG: „Ich schließe mich dem voll und ganz an“, so Fraktionssprecher Thomas Schmidt. Zu viele Fragen müssten noch geklärt werden. Zum Beispiel, die, ob der Bescheid der Behörde überhaupt mit geltendem Recht vereinbar sei. Denn seiner Meinung nach habe die Kommune die Rechtshoheit, wenn es um den Erlass einer solchen Satzung geht. Sein FWG-Kollege Hans Hümmer ergänzte: „Unsere Satzung muss keineswegs der Mustersatzung gleichen, die Aussagen der Rechtsaufsicht sind sehr hinterfragungswürdig.“

SPD will nachgeben

Das wiederum beurteilte SPD–Sprecher Jürgen Prinzewoski anders: „Unser Versuch ist leider gescheitert. Jetzt sollten wir es darauf beruhen lassen.“ Michael Förster (PEG) konterte: „Wir sind es dem Bürger schuldig, dass wir die Ablehnung des Landratsamtes hinterfragen.“ Daher plädiere er für einen Widerspruch und die damit verbundene Klage. Weil die Kommune nun einmal die Satzungshoheit und damit auch einen gewissen Spielraum habe.

Hümmer legt nach

Hans Hümmer legte noch einmal nach, forderte eine rechtliche Abklärung, ob das Landratsamt überhaupt so einen Rechtsakt vollziehen könne. Weil es sich eben um keine genehmigungspflichtige Satzung handle.

Regierung hat mehr zu sagen

Das könne nur im Zuge einer Klage geprüft werden, sagte dazu Kämmerer Wolfgang Hempfling. Nicht unbedingt, so Hümmer: „Die Regierung von Oberfranken hat die Aufsicht über die Rechtsaufsicht.“ Damit könne man sich Klage sparen, fügte Thomas Schmidt hinzu. Am Ende stimmten sieben Räte von SPD und Zukunft Pegnitz für den Erlass einer angepassten Satzung, elf dagegen. Es folgte Beschluss Nummer zwei zur Frage, ob Klage erhoben wird und eine Überprüfung des Bescheids durch die Regierung angestrebt wird. 17 Stadträte stimmten dafür, nur Bürgermeister Raab dagegen. Damit bleibt die alte Satzung vorläufig in Kraft.

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