Verbotslisten sollen rückwirkend in Kraft treten
Noch gravierender sei es aber, dass die Verbotslisten, die erst im vierten Quartal beschlossen werden, rückwirkend zum 20. Mai in Kraft treten sollen. Das würde dazu führen, dass sich alle seit dem 20. Mai hergestellten Zigaretten und Tabakprodukte als rückwirkend nicht verkehrswürdig erweisen könnten. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Umsetzung des Tabakerzeugnisgesetzes nicht einmal abgeschlossen ist, drohe nunmehr ein wochenlanger Produktionsstillstand, wenn ohne Vorwarnung alle Rezepturen auf eine rückwirkend in Kraft tretende Verordnung angepasst werden müssten.