Tabakrichtlinie bedroht BAT-Werk

Von Stephan Herbert Fuchs und
 Foto: red

In Briefen an die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt, Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer macht sich der Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk (CSU) für das Bayreuther Werk des Zigarettenherstellers British American Tobacco (BAT) stark. Denn es droht noch mehr Ungemach.

 
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Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie blicke er mit großer Sorge auf den Erhalt der dortigen Arbeitsplätze, schreibt Koschyk. Das BAT-Standort Bayreuth ist weltweit der drittgrößte, beschäftigt rund 1500 Mitarbeiter und gilt damit als wichtiger Wirtschaftsfaktor für ganz Oberfranken.

Anders als in den Nachbarländern Polen oder Tschechien habe der Bundestag den Herstellern bei der Umsetzung der Tabakrichtlinie und des Tabakerzeugergesetzes keine verlängerte Umsetzungsfrist zugestanden. Bis zum Stichtag 20. Mai 2016 habe gerade einmal die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie umgesetzt. Folge sei ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die deutschen Hersteller. Deshalb habe Koschyk auch im Hinblick auf den Erhalt von 1500 Arbeitsplätzen nicht zugestimmt.

Über die EU-Richtlinien hinaus

Nun will die Bundesregierung zum einen weitere Regulierungen, die über die EU-Richtlinien hinausgehen, in das parlamentarische Verfahren einbringen. Zum anderen hatte Bundesagrarminister Schmidt einen Entwurf auf den Weg gebracht, in dem zahlreiche Zusatzstoffe für Tabakprodukte und E-Zigaretten verboten werden sollen. So sinnvoll eine solche Negativliste aus gesundheits- und verbraucherpolitischen Gründen auch sei, so sehr ginge sie in Deutschland über die Bestimmungen des Koalitionsvertrags, nach dem Vorgaben aus Brüssel eins zu eins umgesetzt werden sollen, hinaus. Auf europäischer Ebene hätten sich die Staaten bereits verständigt, für Zusatzstoffe einen gemeinsamen Rahmen festzulegen.

Verbotslisten sollen rückwirkend in Kraft treten

Noch gravierender sei es aber, dass die Verbotslisten, die erst im vierten Quartal beschlossen werden, rückwirkend zum 20. Mai in Kraft treten sollen. Das würde dazu führen, dass sich alle seit dem 20. Mai hergestellten Zigaretten und Tabakprodukte als rückwirkend nicht verkehrswürdig erweisen könnten. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Umsetzung des Tabakerzeugnisgesetzes nicht einmal abgeschlossen ist, drohe nunmehr ein wochenlanger Produktionsstillstand, wenn ohne Vorwarnung alle Rezepturen auf eine rückwirkend in Kraft tretende Verordnung angepasst werden müssten.

BAT: "Vollkommen unverständlich"

Bei BAT ist man nicht gerade begeistert. „Es ist vollkommen unverständlich, wie die deutsche Regierung völlig unerwartet schon wieder einen nationalen Alleingang planen kann, der sich erneut negativ auf die Produktionsstandorte in Deutschland auswirken würde“, sagte Claudio-Alberto Dötsch, Chefsyndikus und Geschäftsführer Recht, Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit bei BAT, auf Kurier-Anfrage. Aus strafrechtlicher Sicht sei ein rückwirkendes Inkrafttreten von Verbotslisten für Zusatzstoffe verfassungswidrig. „Die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen und die Verfassungsgemäßheit prüfen wir derzeit unter Hochdruck.“

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