Weil der Schwarzmarkt blüht „Suche-Karte“-Schildchen haben ausgedient

Gert-Dieter Meier
 Foto: red

In den Augen der Prüfer des Bundesrechnungshofes muss das so etwas wie der GAU sein. 

 
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Sie, die in den letzten Monaten alles darangesetzt haben, dass möglichst viele Tickets in den freien Verkauf gelangen, müssen nun auf Internetseiten wie „Ticketpool“ (Motto: „Wir besorgen jedes Ticket“) lesen, dass neuerdings sogar Karten für die Generalproben der Festspiele zum Kauf angeboten werden – zu aberwitzigen Preisen zwischen 599 und 799 Euro. Und das, obwohl diese Karten eigentlich kostenlos zu haben sind. 

Sofern man in den Genuss einer Einladung der Festspielleitung kommt. Und was tut also ein Rechnungshof, wenn er solches sieht? Er fordert die Leitung der Festspiele auf, gegen diese neue Form des Schwarzmarkts vorzugehen, wie auch immer. Aber entschlossen.

Rund 9000 Karten stehen für die fünf Generalproben dieser Spielzeit zur Verfügung. Etwa 5000 davon gehen an die Mitwirkenden, also an Solisten und Kinderstatisten, Blaue Mädchen und Dirigenten, Bühnenarbeiter und Orchestermusiker, Büroangestellte, Hausmeister und Regisseure, damit diese (oder ihre Angehörigen, Freunde, Vermieter) wenigstens einmal in den Genuss einer Aufführung kommen. Die Stadt Bayreuth erhält knapp 400 Karten, eingeladen werden zudem Vertreter des Bundes, des bayerischen Rechnungshofs und vieler weiterer Behörden, Intendanten und Direktoren anderer Theater und Orchester, die Mitarbeiter für die Festspiele abstellen oder einfach mal einen bestimmten Sänger erleben wollen, Sponsoren, jugendliche Mitglieder der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, ehemalige Mitwirkende.

Aktivieren, registrieren

Früher ging das mit den Generalprobenkarten sehr einfach: Man holte sich eine gedruckte Karte ab, trug kurz vor der Aufführung seinen Namen ein – und gab sich sodann den Wagner’schen Wonnen hin. Im vergangenen Jahr wurden dann die Einladungen erstmals elektronisch verschickt. Man musste einen Code aktivieren und sich dadurch registrieren – bis zum Tag der Generalprobe, 12 Uhr. Und mit dem entsprechenden Einladungsschreiben durfte man dann rein ins Haus. Stimmte der Name des Registrierten nicht überein mit dem des tatsächlichen Besuchers, drückten die Mitarbeiter vor Ort schon mal ein Auge zu. Immerhin: Einige Leute wurden schon abgewiesen, wenn beispielsweise virtuelle Tickets doppelt ausgedruckt waren.

In diesem Jahr wird sich die Lage womöglich deutlich verschärfen. Zum einen muss man sich beziehungsweise denjenigen, dem man die Karte zukommen lassen will, nun schon bis 12 Uhr am Vortag der Aufführung registrieren. Und dann, am Tag der Aufführung, unbedingt einen Ausweis mitbringen. Sollte man den nicht dabeihaben oder Name des Registrierten nicht übereinstimmen mit dem des Besuchers, gibt es kein Pardon. Peter Emmerich, Pressesprecher der Festspiele, ist über die neue Regelung alles andere als glücklich: „Schön ist etwas anderes“, sagte er dem Kurier. Man habe hin und her überlegt, wie man der Forderung des Rechnungshofes nachkommen könnte – und keinen anderen Weg gefunden als den nun eingeschlagenen. Wissend, dass da womöglich mächtig viel Ärger entstehen könnte.


Mehr zum Thema lesen Sie in der Mittwochsausgabe (4. Juli) des Kuriers.

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