Keine Blaupause für künftige Verfahren
In der Verhandlung rechnete das Gericht vor, dass durch den Ausstieg des Landwirts aus der städtischen Wasserversorgung das Trinkwasser durch die Umlage für alle anderen Abnehmer im Bereich des Wasserwerks rund neun Cent pro Kubikmeter teurer werden würde. Das ist noch innerhalb dessen, was Gerichte als zumutbar erachten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts dient nicht als Blaupause für künftige Verfahren. Denn je mehr Bad Bernecker Landwirte beantragen, aus der städtischen Wasserversorgung auszusteigen, desto bessere Argumente hat die Stadt, ihnen genau das zu versagen.
Kosten für die Abnehmer dürfen nicht unzumutbar steigen
Denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 dürfen die Kosten für alle anderen Abnehmer nicht unzumutbar steigen. Außerdem schützt das Gericht den Anspruch der Wasserversorger, dass eine Mindestmenge Wasser durch das Leitungsnetz fließt, um eine Verkeimung zu verhindern.
Alle vier Jahre werden in Bad Berneck die Wassergebühren neu berechnet. Wenn zu viele Landwirte aus der städtischen Versorgung aussteigen wollen, besteht dann sogar die Möglichkeit, dass die Stadt erteilte Genehmigungen für die Selbstversorgung wieder zurückzieht - ganz oder teilweise. "Das ist alles sehr kompliziert", sagt Rechtsanwalt Hacker.