Streit um Recht auf eigenen Brunnen

Von Moritz Kircher
Um das eigene Vieh zu tränken, dürfen Landwirte grundsätzlich einen eigenen Brunnen bohren. Unter gewissen Umständen darf der örtliche Wasserversorger aber Auflagen machen. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Ein Landwirt will einen eigenen Brunnen bohren, um sein Vieh günstiger mit Wasser zu versorgen. Wen juckt's? Die Stadt Bad Berneck. Die wollte das Vorhaben nicht genehmigen, weil dann das Wasser für alle anderen Abnehmer teurer würde. Die Sache landete vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth, das dem Landwirt Recht gab. Doch das bedeutet nicht, dass alle anderen jetzt den gleichen Anspruch haben.

 
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Grundsätzlich sind Haushalte verpflichtet, Wasser vom örtlichen Anbieter zu beziehen. Bauern können sich unter Umständen vom sogenannten Wasserbenutzungszwang befreien lassen. Genau das beantragte der Bad Bernecker Landwirt. Das Wasser für das Vieh sowie für das Waschen von Stall und Maschinen will er künftig aus einem eigenen Brunnen gewinnen. Es geht um rund 2000 Kubikmeter pro Jahr. Zum Vergleich: Bei normalen Haushalten kalkuliert die Stadt mit einem Verbrauch von 24 Kubikmetern Wasser pro Person und Jahr.

Die Kosten für die Wasserversorgung müssen auf die Abnehmer umgelegt werden

Im Bad Bernecker Rathaus lehnte man das Ansinnen des Landwirts ab. Die Begründung: Wenn man nun eine Befreiung erteile, könnten andere Landwirte nachziehen. Die jährliche Verbrauchsmenge des Wasserwerks, aus dem der Landwirt sein Wasser bezieht, liege bei 36.700 Kubikmetern. Davon könnte ein gutes Viertel wegfallen, wenn weitere Landwirte eigene Brunnen bohren. Der Wasserpreis würde dann für alle anderen von 1,67 Euro pro Kubikmeter auf 2,30 Euro steigen, weil die Versorgungskosten auf alle Abnehmer umgelegt werden müssen. Wenn außerdem bedeutend weniger Wasser durch die Leitungen fließt, könnten sich leichter Keime ausbreiten.

Alles graue Theorie, sagte das Verwaltungsgericht. Ausschlaggebend für eine Entscheidung könne nicht sein, was andere Landwirte vielleicht in Zukunft beantragen. Es komme darauf an, welche Anträge derzeit vorliegen. "Und da ist momentan nichts", sagte Richterin Angelika Janßen. "Die Befürchtung, dass was kommen könnte, reicht uns nicht aus." Jetzt habe das Gericht einzig und allein über den Antrag des Klägers zu entscheiden - ein erster Fingerzeig auf das Urteil, das am Ende der Verhandlung am Mittwochvormittag ergehen sollte.

Das Verwaltungsgericht gibt dem klagenden Landwirt Recht

Unklar war nur noch, welche Teile seines Hofes der Landwirt künftig noch mit dem Bad Bernecker Wasser versorgen will. Rechtsanwalt Anton Hess einigte sich schließlich mit dem Gericht auf das Wohnhaus, das Wasser zum Reinigen der Melkanlage und das Trinkwasser fürs Jungvieh. Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker, der die Stadt Bad Berneck vertrat, beantragte Klageabweisung.

Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger Recht. Die Stadt muss ihren Gebührenbescheid aus dem Sommer 2015 aufheben. Ob die Stadt gegen das Urteil in Berufung gehen will, könne man erst entscheiden, wenn die Urteilsbegründung vorliege.

Keine Blaupause für künftige Verfahren

In der Verhandlung rechnete das Gericht vor, dass durch den Ausstieg des Landwirts aus der städtischen Wasserversorgung das Trinkwasser durch die Umlage für alle anderen Abnehmer im Bereich des Wasserwerks rund neun Cent pro Kubikmeter teurer werden würde. Das ist noch innerhalb dessen, was Gerichte als zumutbar erachten.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts dient nicht als Blaupause für künftige Verfahren. Denn je mehr Bad Bernecker Landwirte beantragen, aus der städtischen Wasserversorgung auszusteigen, desto bessere Argumente hat die Stadt, ihnen genau das zu versagen.

Kosten für die Abnehmer dürfen nicht unzumutbar steigen

Denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 dürfen die Kosten für alle anderen Abnehmer nicht unzumutbar steigen. Außerdem schützt das Gericht den Anspruch der Wasserversorger, dass eine Mindestmenge Wasser durch das Leitungsnetz fließt, um eine Verkeimung zu verhindern.

Alle vier Jahre werden in Bad Berneck die Wassergebühren neu berechnet. Wenn zu viele Landwirte aus der städtischen Versorgung aussteigen wollen, besteht dann sogar die Möglichkeit, dass die Stadt erteilte Genehmigungen für die Selbstversorgung wieder zurückzieht - ganz oder teilweise. "Das ist alles sehr kompliziert", sagt Rechtsanwalt Hacker.

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