Bundesgerichtshof bestätigt zweites Urteil: Schuldig wegen Millionen-Untreue und wegen geplanter Entführung eines Richters Strafe gegen Ex-NKD-Chef hat Bestand

Von Manfred Scherer
Der ehemalige NKD-Chef Michael K. Zum Auftakt seines Untreueprozesses im März 2014 war der wegen Untreue angeklagte Manager noch zuversichtlich. Jetzt ist klar: Er muss lange in Haft bleiben. Foto: dpa/Archiv Foto: red

Michael K., der ehemalige Chef des Bindlacher Textildiscounters NKD, bleibt auf absehbare Zeit hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt ein zweites Strafurteil des Landgerichts in Hof bestätigt. Der Ex-Manager war im Jahr 2015 in zwei spektakulären Prozessen zu sechs und zu fünf Jahren verurteilt worden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Im April 2015 hatte die Wirtschaftsstrafkammer den Ex-Manager nach einem fast einjährigen Prozess wegen Millionenuntreue schuldig gesprochen. Der NKD-Chef hatte im Jahr 2012 insgesamt 3,7 Millionen Euro von den NKD-Konten abgezeigt und in verzweigten Kanälen verschwinden lassen. Michael K. hatte die Untreue stets bestritten und behauptet, er habe für das Geld unternehmenswichtige und geheime Preisinformationen eingekauft. Eine Schutzbehauptung, meinte das Gericht damals.

Noch während des Untreueprozesses versuchte der Manager aus der Untersuchungshaft heraus auf kriminelle Weise Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Zwei tschechische Mitgefangene sollten die Entführung des Vorsitzenden Richters der Wirtschaftsstrafkammer organisieren – mit dem Ziel, dass Michael K. freigelassen und freigesprochen werde. Das Gefängniskomplott flog auf. Der ehemalige Geschäftsführer wurde nach dem Untreueurteil ein zweites Mal vor Gericht gestellt: Am 15. Juli 2015 sprach das Hofer Schwurgericht ihn wegen der Verabredung zu einem Verbrechen der Geiselnahme schuldig und verhängt weitere fünf Jahre Haft.

Nachdem das Untreueurteil bereits vom Bundesgerichtshof bestätigt worden war, hielt auch das zweite Urteil der Überprüfung in Karlsruhe stand, teilte jetzt die Hofer Justiz mit. Laut Justizsprecher Bernhard Heim wird nun aus den beiden Strafen eine Gesamtstrafe zu bilden sein.

Bilder