Arbeitsgruppe überarbeitet Satzung der Richard-Wagner-Stiftung – Museumsbetrieb noch nicht finanziert Wagner-Stiftung baut sich neues Fundament

Von Florian Zinnecker
Baustelle Haus Wahnfried. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Noch liegt das Urteil der bayerischen Stiftungsaufsicht nicht vor, ob die Bayreuther Festspiele GmbH das Festspielhaus zu den Bedingungen der öffentlichen Hand von der Richard-Wagner-Stiftung mieten darf. Hinter verschlossenen Türen hat der Stiftungsrat jetzt begonnen, die Stiftungssatzung zu überarbeiten. Denn die Stiftung ist nicht nur Vermieter des Festspielhauses, sondern auch Träger des Richard-Wagner-Museums, das derzeit für 17,9 Millionen Euro erweitert wird.

 
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Wie berichtet, ist für die Prüfung des Mietvertrags das bayerische Kunstministerium zuständig. Damit liegt die Kontrollinstanz faktisch im eigenen Haus: Als Vertreter des Kunstministeriums hat unter anderem Ministerialdirigent Toni Schmid gleichzeitig die Vertragsbedingungen formuliert – als Sicherheit für die 30 Millionen Euro, die die öffentliche Hand für die Festspielhaussanierung bereitstellt. Ein Ergebnis wird für Anfang Februar erwartet.

Damit steckt die Stiftung in der Bredouille: Erklärt die Stiftungsaufsicht den Mietvertrag für nicht zulässig, droht die Festspielhaussanierung zu platzen. Der Vertrag sieht vor, das Festspielhaus bis 2040 – ohne Kündigungsrecht der Stiftung – an die Betreibergesellschaft der Festspiele zu vermieten.

Andernfalls gälte die Stiftung als geschwächt – die Institution, die auch Träger des gerade im Umbau befindlichen Richard-Wagner-Museums ist. Aktuell liegen die Kosten bei 17,9 Millionen Euro (davon rund fünf Millionen aus dem städtischen Haushalt), die Eröffnung ist für 2015 geplant.

Noch bevor ein Ergebnis der Stiftungsaufsicht vorliegt, hat in der vergangenen Woche eine Arbeitsgruppe des Stiftungsrates damit begonnen, die Stiftungssatzung zu erneuern. Dies geschehe auf einen Beschluss des Stiftungsvorstands aus dem Mai 2013, so Oberbürgermeisterin und Stiftungs-Geschäftsführerin Brigitte Merk-Erbe auf Nachfrage. „Aus Sicht des Vorstands soll überprüft werden, ob die Stiftungssatzung den veränderten Rahmenbedingungen heute noch gerecht wird. Dies betrifft unter anderem den Betrieb des Richard-Wagner-Museums als wesentliche Aufgabe der Stiftung und das Verhältnis zur Festspiele GmbH. Dass eine solche Arbeitsgruppe eingesetzt wird, war schon lange geplant.“ Jedes Mitglied des Stiftungsrats sei eingeladen, sich zu beteiligen. „Nicht alle Mitglieder der Stiftung haben allerdings diese Gelegenheit genutzt“, sagte Stiftungsratsvorsitzender Toni Schmid. Darüber, wer tatsächlich Mitglied des Gremiums ist, und welche Ergebnisse die erste Sitzung hatte, wahrten sowohl Schmid als auch Merk-Erbe Stillschweigen. „Die Komplexität des Themas“, sagte Merk-Erbe abschließend, „lässt eine längerfristig angelegte Arbeit erwarten.“

Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe sieht als Geschäftsführerin der Stiftung „durch die aktuell anhängige Prüfung des Festspielhaus-Mietvertrags weder die Handlungsfähigkeit der Stiftung noch den Betrieb des Richard-Wagner-Museums beeinflusst“. Das teilte Merk-Erbe dem Kurier auf Anfrage mit. Auch Wenning versichert, der Museumsbetrieb sei nicht beeinflusst von einer möglichen Schwächung der Stiftung. „Dass der Mietvertrag der Satzung widerspricht, ist aus meiner Sicht unstrittig“, sagte Wenning gestern dem Kurier. „Die Stiftungsaufsicht prüft nun, ob der Mietvertrag sozusagen trotzdem zustande kommen kann.“

Ein viel drängenderes Problem sei die nach wie vor ungelöste Frage, wie nach der Eröffnung 2015 der Museumsbetrieb finanziert werden soll. „Da wird wohl jeder ein bisschen drauflegen müssen. Darüber verhandeln wir noch.“

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