Versteckte Änderung im Einkommensteuergesetz - Waldbauern rügen Bürokratie Steuer auf selbstverfeuertes Brennholz

Von Peter Engelbrecht
Wer als Waldbesitzer Brennholz im eigenen Ofen verbrennt, muss dieses versteuern. Foto: dpa Foto: red

Eine unscheinbare Änderung des Einkommensteuergesetzes sorgt bei Waldbauern für Unmut: Seit Jahresbeginn 2016 sollen alle Waldbesitzer für das eigene Holz, das sie im heimischen Ofen verfeuern, Steuern zahlen. Die Betroffenen warnen vor einem großen bürokratischen Aufwand.

 
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Die Änderung betrifft den Paragraphen 13a des Einkommensteuergesetzes. Demnach entfällt künftig bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Freibetrag für "Kleinnutzungen" von 1534 Euro pro Jahr, mit dem die Eigennutzung von Brennholz abgedeckt war. Ab 2016 gibt es diese Pauschalierung nicht mehr. Die Folge: Nun soll das Heizen mit eigenem Holz vom ersten Scheit an versteuert werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern in München bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung diesen Sachverhalt. Der Freibetrag für Kleinnutzungen von 1534  Euro sei abgeschafft worden, erläuterte Pressesprecher Florian Schorner. Damit sei die Brennholznutzung eines Land- und Forstwirts, soweit sie darunter fällt, jetzt anzusetzen und könne nach den Umständen des Einzelfalls (insbesondere Höhe der sonstigen Einkünfte) steuerpflichtig werden. Werde ein Wirtschaftsgut aus dem eigenen Betrieb für den Haushalt verwendet, handle es sich einkommensteuerlich um eine Entnahme.  Diese sei quasi eine fiktive Betriebseinnahme. Das gleiche gelte für die Entnahme von Brennholz bei einem Land- und Forstwirt, verdeutlichte Schorner.

"Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt", sagte Gerhard Potzel, der Vorsitzende der Waldbauernvereinigung Bayreuth. Im Vorfeld sei über die Gesetzesänderung nichts bekannt geworden. Betroffen von der neuen Regelung seien nur kleine Betriebe, die bislang nach Paragraph 13a des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig waren und keine Pflicht zur Buchführung hatten. Für  buchführende Betriebe habe sich nichts geändert, sagte Potzel. Bedauerlich sei der Wegfall des Freibetrags, dies treffe kleine Betriebe besonders hart. "Der bürokratische Aufwand ist gewachsen", klagte Potzel. Er schätzte, dass rund die Hälfte der 1420 Mitglieder der Waldbauernvereinigung von der Neuregelung betroffen sein werden. "Die Finanzämter suchen neue Einnahmequellen", lautete sein Fazit. Waldbauern leisten mit der Waldbewirtschaftung bekanntlich auch eine gesellschaftliche Aufgabe, da der Wald dem Gemeingebrauch unterworfen ist. Brennholz ist dabei normalerweise eine Art Abfallprodukt, das bei Durchforstung oder dem Befall durch Borkenkäfer anfällt.  

Mehr Bürokratie fürchtete auch Werner Lautner, der zweite Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft Pegnitz. Der jährliche Freibetrag sei einfacher zu handhaben gewesen. Wieviele der 1600 Mitglieder von der Neuerung betroffen sein werden, sei derzeit nicht abschätzbar. Er riet Waldbesitzern, sich beim Steuerberater zu informieren. Lautner zeigte sich überrascht von der Neuerung, die Verbände hätten zuvor keine Informationen weitergegeben.     

Der mittelfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) hatte sich jüngst an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt und die Gesetzesänderung heftig kritisiert: "Sie können sich sicher vorstellen, zu welchen Reaktionen das in der ländlichen Bevölkerung führt." Der Umweltexperte Göppel beklagte, dass die Änderung während der gesamten Haushaltberatung im Bundestag nicht zur Sprache gekommen sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Bundesregierung diesen Selbstverbrauch tatsächlich steuerlich verfolgen wolle. Der Aufwand dafür würde jedes vernünftige Maß übersteigen.

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