"Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt", sagte Gerhard Potzel, der Vorsitzende der Waldbauernvereinigung Bayreuth. Im Vorfeld sei über die Gesetzesänderung nichts bekannt geworden. Betroffen von der neuen Regelung seien nur kleine Betriebe, die bislang nach Paragraph 13a des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig waren und keine Pflicht zur Buchführung hatten. Für buchführende Betriebe habe sich nichts geändert, sagte Potzel. Bedauerlich sei der Wegfall des Freibetrags, dies treffe kleine Betriebe besonders hart. "Der bürokratische Aufwand ist gewachsen", klagte Potzel. Er schätzte, dass rund die Hälfte der 1420 Mitglieder der Waldbauernvereinigung von der Neuregelung betroffen sein werden. "Die Finanzämter suchen neue Einnahmequellen", lautete sein Fazit. Waldbauern leisten mit der Waldbewirtschaftung bekanntlich auch eine gesellschaftliche Aufgabe, da der Wald dem Gemeingebrauch unterworfen ist. Brennholz ist dabei normalerweise eine Art Abfallprodukt, das bei Durchforstung oder dem Befall durch Borkenkäfer anfällt.