Die Kündigungen nach dem Brand waren rechtens Steinhart gewinnt gegen seine Mitarbeiter

Von
Vor Gericht ist Badbetreiber Heinz Steinhart öfter anzutreffen. Nun hat er einen Sieg gegen seine Mitarbeiter errungen. Foto: red

Heinz Steinhart hat heute im Prozess gegen seine Mitarbeiter gewonnen: Das Arbeitsgericht in Bayreuth hat die Kündigungsklagen von ehemaligen Thermen-Mitarbeiter abgewiesen. Steinhart muss ihnen also kein Geld nachzahlen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Kündigungen, die Badbetreiber Heinz Steinhart noch keine zehn Tage nach dem Brand aussprach, sind mit diesem Gerichtsurteil also gültig. Friedrich Schütz, der Direktor des Arbeitsgerichtes in Bayreuth, erklärt: Zum Zeitpunkt, als die Kündigungen ausgesprochen wurden, sei das Bad abgebrannt gewesen. „Da brauch ich keinen Bademeister." Der Badebetrieb sei nicht mehr funktionsfähig gewesen. Die Frage war, ob es dem Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, die Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Denn Steinhart hätte die Mitarbeiter ja auch bezahlen müssen.

Dass Steinhart seinen Mitarbeitern kündigte, zur gleichen Zeit aber in der Öffentlichkeit verkündete, er werde das Bad innerhalb eines Jahres wieder aufbauen, ist laut Schütz „ein gewisser Widerspruch". Doch er rät zur Vorsicht: Selbst wenn das so wäre, sei es dem Arbeitgeber nicht finanziell zumutbar, seine Mitarbeiter ein Jahr zu bezahlen, obwohl er sie nicht einsetzen kann. Zumutbar seien „höchstens ein paar Monate", sagt Schütz, aber kein Jahr.

Kathrin Glaser, die Anwältin der Thermen-Mitarbeiter, hatte schon vor einigen Tagen angekündigt, im Falle eines solchen Urteils in Berufung zu gehen. Sie war über das Urteil enttäuscht. Nicht berücksichtigt sei die "unternehmerische Entscheidung" Steinharts, das Bad weiterführen zu wollen. Obwohl er dies immer wieder öffentlich behaupte. Die Berufungsverhandlung findet dann vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg statt – in etwa sechs bis acht Monaten.

Wegen der zwölf Mitarbeiter in der Therme beschäftigen sich beim Arbeitsgericht in Bayreuth alle vier Kammern mit den Kündigungsschutzklagen. Das heutige Urteil gegen zwei Mitarbeiter Steinharts war das erste, die anderen Kammern könnten andere Urteile fällen. Damit rechnet jedoch keiner der Prozessbeteiligten.

Autor

Bilder