Die Kündigungen, die Badbetreiber Heinz Steinhart noch keine zehn Tage nach dem Brand aussprach, sind mit diesem Gerichtsurteil also gültig. Friedrich Schütz, der Direktor des Arbeitsgerichtes in Bayreuth, erklärt: Zum Zeitpunkt, als die Kündigungen ausgesprochen wurden, sei das Bad abgebrannt gewesen. „Da brauch ich keinen Bademeister." Der Badebetrieb sei nicht mehr funktionsfähig gewesen. Die Frage war, ob es dem Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, die Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Denn Steinhart hätte die Mitarbeiter ja auch bezahlen müssen.