Keine Ratenzahlung für Geldstrafe

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Praktisch alles lässt sich mittlerweile in Raten abbezahlen: Vom Auto über den neuen Kühlschrank bis zum Zeitungsabo. Dass dies aber nicht immer und für alles gilt, musste ein straffälliger junger Mann in Marktleuthen kürzlich erfahren.

 
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Wie die Polizei mitteilt, besuchte eine Streifenbesatzung den Mann am Montagnachmittag in dessen Wohnung in Marktleuthen. Grund: Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle der Hamburger Staatsanwaltschaft vor. Die Beamten stellten den Mann vor die Wahl, entweder 2.500 Euro zu zahlen oder 188 Tage im Gefängnis zu verbringen.

Auf ein halbes Jahr Gefängnis hatte der Mann keine Lust - über 2.500 Euro verfügte er allerdings auch nicht. Aber warum sollte, was für Autos, Kühlschränke und Zeitungsabos geht, nicht auch bei Strafen möglich sein? Der junge Mann erkundigte sich kurzerhand bei der Staatsanwaltschaft, ob es möglich sei, die Geldstrafe in Raten abzuzahlen.

Was die Staatsanwaltschaft höflich, aber bestimmt ablehnte.

Die Beamten nahmen den Mann daraufhin mit. Das nächste halbe Jahr wird er im Gefängnis verbringen.

red

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