Potzel, der nach Veröffentlichung des „Focus“-Berichts am Wochenende nicht erreichbar war, erläuterte am Montag: Der 40-jährige, ehemalige Nachbar von Peggy müsse zwar als ein möglicher Verdächtiger geführt werden, aber: „Zurzeit kommt es nicht in Betracht, gegen den Mann einen Haftbefehl wegen Mordverdachts zu beantragen.“ Die Überprüfung des 40-Jährigen erfolge vor dem Hintergrund der vergangene Woche vom Landgericht Bayreuth angeordneten Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi K. Ulvi war bekanntlich im Jahr 2004 aufgrund eines auf dubiose Weise zustande gekommenen und später widerrufenen Geständnisses wegen Mordes an Peggy verurteilt worden.