Chefankläger verneint dringenden Tatverdacht gegen Ex-Nachbar Staatsanwalt: „Kein Durchbruch im Fall Peggy“

Von Manfred Scherer
Die von der Polizei herausgegebene Aufnahme zeigt Peggy Knobloch aus dem oberfrischen Lichtenberg (undatiertes Archivfoto). Eine ehemaliger Nachbar des Mädchens ist erneut von der Kripo befragt worden. Ein konkreter Tatverdacht gegen den Mann ergab sich bislang jedoch nicht. Foto: dpa Foto: red

Gelingt der Bayreuther Kripo im mysteriösen Fall Peggy, dem Mordfall ohne Leiche, der Durchbruch? Obwohl Schlagzeilen wie „Neuer Verdächtiger im Mordfall Peggy“, wie sie der „Focus“ am Wochenende herausbrachte, diesen Rückschluss nahelegen, haben die Ermittlungsbehörden nichts Konkretes, wie Bayreuths Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Nachfrage erklärte: „Es gibt keinen Durchbruch im Fall Peggy.“

 
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Potzel, der nach Veröffentlichung des „Focus“-Berichts am Wochenende nicht erreichbar war, erläuterte am Montag: Der 40-jährige, ehemalige Nachbar von Peggy müsse zwar als ein möglicher Verdächtiger geführt werden, aber: „Zurzeit kommt es nicht in Betracht, gegen den Mann einen Haftbefehl wegen Mordverdachts zu beantragen.“ Die Überprüfung des 40-Jährigen erfolge vor dem Hintergrund der vergangene Woche vom Landgericht Bayreuth angeordneten Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi K. Ulvi war bekanntlich im Jahr 2004 aufgrund eines auf dubiose Weise zustande gekommenen und später widerrufenen Geständnisses wegen Mordes an Peggy verurteilt worden.

Potzel erklärte zur Überprüfung des ehemaligen Nachbarn von Peggys Familie: „Gegen diesen Mann besteht kein dringender Tatverdacht.“ Die Überprüfung erfolge auch deshalb, weil sich das Alibi des Mannes für die bislang angenommene Tatzeit nicht mehr aufrechterhalten lasse. Somit gehöre der Mann zu einem „Kreis möglicher Verdächtiger“. Auf Nachfrage des Kuriers betonte der Chef der Bayreuther Anklagebehörde: „Es gibt im Moment weder ein Geständnis noch Anhaltspunkte für ein mögliches Tatgeschehen. Und leider auch keine Hinweise, wo Peggy sein könnte.“

Gegen einen zweiten möglichen Tatverdächtigen, den 29-jährigen Holger E. aus Halle, hat sich laut Potzel ebenfalls kein dringender Tatverdacht ergeben. Holger E., ehemals ein enger Freund von Peggys Familie, sitzt zurzeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in U-Haft. Potzel erklärte weiter, es könne sein, dass zum Kreis der möglichen Verdächtigen weitere Personen hinzukämen. Peggys Mutter und deren Lebensgefährte würden nicht zu diesem Kreis gezählt.

Ein neuer Peggy-Prozess mit einem neuen Angeklagten steht somit noch in weiter Ferne: Für eine Anklage braucht es mehr als dringenden Tatverdacht, nämlich hinreichenden Tatverdacht.