Dass die städtischen Spielplätze im Winter ihre Ruhezeit haben, sei "grundsätzlich nichts Neues", sagt Joachim Oppold, der Pressesprecher der Stadt Bayreuth. Das sei "durch die städtische Grünanlagensatzung so auch verbindlich geregelt". Weil es schlicht um die Sicherheit gehe. Und um Haftungsfragen. Speziell im Winter ist das Risiko hoch, dass man sich wegen Vereisung an den Geräten oder auf dem Boden verletzt. "Vereiste Spielgeräte müssten daher nahezu täglich kontrolliert und enstprechend gewartet werden, bei Verletzungen wäre eine Haftung der Stadt nicht auszuschließen." Deshalb, sagt Oppold, habe das Stadtgartenamt "zur Information der Eltern und Kinder entsprechende Hinweisschilder an den Spielplätzen angebracht".