Angeklagter zeigt Polizisten an Sozialbetrug: Gericht stellt Verfahren ein

ARCHIV- Eine Taube hat am 14.04.2009 auf der Justitia, die den Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Rmerberg in Frankfurt am Main ziert, Platz genommen. Wer sich in einem Zivilprozess vor Gericht streitet, kann die Kosten als auergewhnliche Belastung von derSteuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Mnchen am Dienstag entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung gendert (Az: VI R 42/10). Foto: Arne Dedert dpa/lhe (zu dpa 0173 vom 13.07.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: red

Überraschende Wende: Um 18.300 Euro soll ein Frührentner aus dem Fichtelgebirge den Staat betrogen haben, warf Staatsanwältin Melanie Philipp dem Angeklagten vor. Der 59-Jährige hatte seit November 2010 insgesamt 17.700 Euro staatliche Grundsicherung erhalten und laut Philipp die sechsstelligen Einnahmen aus dem Verkauf von Waren auf der Internetplattform E-Bay verschwiegen. Doch am zweiten Verhandlungstag stellte das Amtsgericht Bayreuth das Verfahren ein.

 
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Das geschah mit Verweis auf den Paragrafen 153, Absatz zwei, der Strafprozessordnung. Dies ist möglich, wenn geringe Schuld vorliegt und ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung nicht besteht. Der Angeklagte ist damit nicht vorbestraft, er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Mann hatte immer wieder beteuert, nicht betrogen zu haben. Er bezeichnete die Verhandlung als „Farce“ und die langwierigen Ermittlungen als „riesige Steuergeldverschwendung“. Aufgrund von Überweisungsbelegen konnte er nachweisen, dass er Einnahmen aus gut 700 E-Bay-Verkäufen an Vater und Schwester weitergeleitet hatte. Für sie hatte er Waren verkauft. Vater und Schwester hatten dies als Zeugen bestätigt.

Richterin Kerstin Kayser sah allerdings Anhaltspunkte, dass der Grundsicherungsempfänger 1200 Euro Einnahmen beim Landratsamt Bayreuth hätte angeben müssen. Sie schlug die Einstellung vor, da sich weitere Ermittlungen der Polizei eineinhalb bis zwei Jahre hinziehen würden. Der Angeklagte und die Staatsanwältin stimmten dem zu. Dem ermittelnden Polizeibeamten hatte der Frührentner vorgeworfen, gelogen und Beweise manipuliert zu haben. Dieser habe 68 entlastende Buchungen an Vater und Schwester „vorsätzlich unterschlagen“. Er zeigte den Kommissar wegen uneidlicher Falschaussage, Strafvereitelung im Amt und vorsätzlich falscher Ermittlungen an.

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