Richterin Kerstin Kayser sah allerdings Anhaltspunkte, dass der Grundsicherungsempfänger 1200 Euro Einnahmen beim Landratsamt Bayreuth hätte angeben müssen. Sie schlug die Einstellung vor, da sich weitere Ermittlungen der Polizei eineinhalb bis zwei Jahre hinziehen würden. Der Angeklagte und die Staatsanwältin stimmten dem zu. Dem ermittelnden Polizeibeamten hatte der Frührentner vorgeworfen, gelogen und Beweise manipuliert zu haben. Dieser habe 68 entlastende Buchungen an Vater und Schwester „vorsätzlich unterschlagen“. Er zeigte den Kommissar wegen uneidlicher Falschaussage, Strafvereitelung im Amt und vorsätzlich falscher Ermittlungen an.