Scharfe Kritik an Schäubles Erbschaftsteuer-Reformplan Söder sorgt sich um Familienbetriebe

Von Elmar Schatz
Bayerns Finanzminister Söder warnt vor den Berliner Erbschaftsteuerplänen. Foto: Harbach Foto: red

Wird eine Firma vererbt, dann müssen Familienangehörige künftig "alle möglichen Vermögensanteile offenlegen, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben", kritisiert Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) Pläne aus dem Hause von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Lesen Sie, was Söder in Bayreuth dazu sagte.

 
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Die Erbschaftsteuer-Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium zielten gleich aus mehreren Gründen in die falsche Richtung, so der bayerische Finanzminister. Er befürchte eine Benachteiligung Bayerns mit seinem starken Mittelstand.

Söder sagt zu Schäubles Reformplan: „Das Hauptproblem besteht darin, dass man dem Grundcharakter von Familienunternehmen nicht mehr gerecht wird. Man kann Familienunternehmen nicht einfach wie große Kapitalgesellschaften behandeln, weil Familienunternehmen eine besondere Standort- und Arbeitsplatztreue haben. Familienunternehmen schaffen und erhalten Arbeitsplätze über Generationen.“

De facto eine indirekte Vermögensteuer

Wenn Familienangehörige in den Betrieben künftig alle möglichen Vermögensanteile offenlegen müssten, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben, führe dies de facto zu einer indirekten Vermögensteuer. Das belaste die Substanz der Unternehmen. „Am Ende wird keiner mehr Familienunternehmen behalten. Statt fränkischer Familienunternehmen bleiben nur noch internationale Konzerne.“

Die künftige Gestaltung der Erbschaftsteuer sei ein Test für das Wirtschaftsprofil der Union, sagt Söder. Manche Vorschläge wären ein Fehler für Bayern und für Deutschland, da sie sicher zum Verlust von Arbeitsplätzen führen würden. Oberstes Ziel sei der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Privatvermögen sollen einbezogen werden

Schäubles Erbschaftsteuerreform könnte deutlich schärfer ausfallen als von der Wirtschaft erwartet. Um vom Fiskus verschont zu bleiben, müssen nach bisherigem Stand mehr Firmenerben nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften.

Der Bundesfinanzminister wolle das Privatvermögen der Erben und Beschenkten in die Prüfung einbeziehen, hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ gemeldet. Prinzipiell solle in Zukunft nur noch „betriebsnotwendiges Betriebsvermögen“ verschont werden, also die Maschinen und Produktionshallen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber Mitte Dezember aufgefordert, mehrere Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Die Richter setzten dafür eine Frist bis Mitte 2016.                                                                                                            Mit Material von dpa

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