Unbescholtene Rentner
Amtsrichter Torsten Meyer muss jetzt Licht in den Fall zweier betagter Herrschaften aus dem Landkreis Kulmbach bringen, die sich des acht- beziehungsweise zehnfachen Abrechnungsbetrugs mit der AOK schuldig gemacht haben sollen. Die beiden bis dato unbescholtenen Rentner weisen alle Vorwürfe zurück, wollen die Strafbefehle nicht akzeptieren und um ihre Unschuld kämpfen. Die Aufregung, als Angeklagte vor einem Richter zu sitzen, stand beiden Senioren ins Gesicht geschrieben. Er, schwerhörig, jenseits 70. Sie, die Lebensgefährtin, ebenfalls über 70, kann ihr Zittern nicht verbergen. Beide verstehen nicht, weshalb sie sich strafbar gemacht haben sollen. Weil sie etwas für ihre Gesundheit tun wollten, haben sie sich vor Jahren in dem Fitnessstudio angemeldet. „56 Euro monatlicher Beitrag abzüglich AOK“ steht auf dem Anmeldezettel aus dem Jahr 2008. Im Studio habe man ihnen erklärt, dass es damit seine Ordnung habe. „Sie haben ja bezahlt, sogar mehr als nur für die Kurse“, erklärte Verteidiger Alexander Schmidtgall und betonte, seine Mandanten hätten nicht gewusst, dass es „Verrechnungsvorbehalte“ gebe. Auch an den Kursen, für die sie von der AOK jeweils 75 Euro Zuschuss erhielten, hätten sie tatsächlich teilgenommen. In gutem Glauben hätten sie deswegen auch die Teilnahmebescheinigungen bei ihrer Kasse eingereicht und die Zahlungen beantragt und erhalten. Er verstehe nicht, wie die Staatsanwaltschaft von einer Täuschung ausgehen konnte, erklärte Schmidtgall für seine Mandanten. Die betonten mehrfach, dass sie sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Im Studio sei ihnen gesagt worden, alles habe seine Richtigkeit. Sie hätten keinen Zweifel gehabt. „„Wenn wir gewusst hätten, dass das verboten ist, hätten wir das doch niemals gemacht“, trug der Angeklagte vor. Seine Lebensgefährtin ergänzte, der Studiobesitzer habe auch, als der Strafbefehl bereits vorgelegen hätte, noch gesagt, er wisse nicht, was die Behörden wollten.