89-Jährige gequält
Diese „Scheinhinrichtungen“, wie es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer nennt, muss auch die 89 Jahre alte Schwiegermutter des Hausbesitzers über sich ergehen lassen. Mehrmals holt „der kleine Dicke“ mit einem Messer aus und sticht in Richtung Gesicht, weicht auf den letzten Zentimetern aber aus und bohrt die Klinge knapp neben den Kopf in den Sessel, in dem die Frau gefesselt sitzt. Immer wieder kommt einer der Räuber vorbei und tritt der alten Frau in den Oberkörper. Sie erleidet zahlreiche Rippenbrüche. Ihrer Tochter brechen die Räuber unter anderem die Nase.
Erst nach vier Stunden lassen die Räuber von ihren Opfern ab und fliehen mit Bargeld und Wertsachen in Höhe von etwa 20 000 Euro. Noch heute leiden die Opfer unter den Qualen, haben Alpträume und Angst im eigenen Haus.
"Sie sind ein Schwein!"
Bei seiner Zeugenaussage kann der 71-Jährige die Angeklagten nicht anschauen. Erst als sich die Männer bei ihm entschuldigen wollen, wendet er sich beim Hinausgehen an „Pralinchen“. „Sie sind ein Schwein. Und Schweine müssen sich nicht entschuldigen“, sagt er hasserfüllt.
Seine Ehefrau ist milder. Sie ist als einzige der Opfer bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Sie empfinde keine Genugtuung, sagt sie mit kaum hörbarer Stimme. „Es ist ja alles vorbei, und der Staat soll über die Männer richten.“ In die Seele lässt sich die heute 69-Jährige nicht blicken. Sie sagt aber, dass ihre Mutter Angst habe, allein zu sein. „Sie ist jetzt 90 Jahre alt und sollte eigentlich ihre letzten Jahre genießen. Das kann sie jetzt aber nicht mehr.“ Alle drei leben seit dem Überfall mit der Angst.
Die drei Männer hatten sich in ihren letzten Worten bei den Opfern entschuldigt. „Die Entschuldigung ist eher als Belastung für die Opfer zu empfinden. Dafür kann man sich nicht entschuldigen“, betont der sichtlich erboste Richter. Er hätte sich bei der üblen Gewalttat auch eine höhere Strafe vorstellen können. Aufgrund einer Verständigung und Geständnissen der Angeklagten war der Strafrahmen aber verringert worden.
dpa