Schmerzensgeld für missglücktes Tattoo

Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa Foto: red

Sie wollte sich eigentlich nur eine Liebesbotschaft auf den Unterarm stechen lassen: «Je t'aime mon amour» («Ich liebe dich, mein Schatz»). Doch die Freude währte nicht lange. Das Tattoo war unleserlich und in unterschiedlichen Größen gestochen.

 
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Die Frau klagte vor dem Amtsgericht München gegen die Tätowiererin, weil das Tattoo «handwerklich in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft» sei - so sei der Schriftzug verwaschen und unleserlich. Ein Sachverständiger bestätigte diesen Eindruck vor Gericht. Das Gericht verurteilte die Tätowiererin zu 1000 Euro Schmerzensgeld.

Nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 132 C 17280/16) muss sie zudem die Kosten für das Tattoo an die Klägerin zurückzahlen und anfallende Folgeschäden begleichen. Das Urteil ist rechtskräftig.

dpa

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