Die Frau klagte vor dem Amtsgericht München gegen die Tätowiererin, weil das Tattoo «handwerklich in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft» sei - so sei der Schriftzug verwaschen und unleserlich. Ein Sachverständiger bestätigte diesen Eindruck vor Gericht. Das Gericht verurteilte die Tätowiererin zu 1000 Euro Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld für missglücktes Tattoo
Redaktion 13.10.2017 - 12:56 Uhr