Schlag ins Gesicht nicht nachweisbar

Von Nadine Gebhardt
Wegen angeblicher Körperverletzung stand ein Mann aus der Fränkischen Schweiz vor dem Amtsgericht. Weil aber ein behaupteter Faustschlag ins Gesicht seines vierjährigen Sohn nicht nachweisbar war, wurde das Verfahren eingestellt. Foto: red

Wegen angeblicher Körperverletzung stand ein Mann aus der Fränkischen Schweiz vor dem Amtsgericht. Weil aber ein behaupteter Faustschlag ins Gesicht seines vierjährigen Sohns nicht nachweisbar war, wurde das Verfahren eingestellt.

 
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Die Hauptzeugin sagte aus, dass sie Ende letzten Jahres mit ihrer Tochter in einem Bayreuther Einkaufszentrum war. Die Tochter die Frau auf einen schreienden Jungen aufmerksam, den sein Vater am Arm durch das Zentrum zog. Die beiden Frauen folgten den Beiden, weil der Vater einen äußerst brutalen Eindruck gemacht habe, so die Zeugin. Unter Tränen erzählte sie, dass sie gesehen habe, wie der Vater den Sohn mit der Faust ins Gesicht und auf den Po schlug. Der Junge hielt sich sein Gesicht und weinte.

Es ging sehr schnell

Andere Personen wurden auf das Geschehen aufmerksam und mischten sich ein. Richter David Baasch fragte die Frau, ob sie Verletzungen an dem Kind bemerkt hatte. „Nein, das alles ging sehr schnell“, antwortete sie. „Vater und Sohn verschwanden dann im Auto.“ Kurz darauf stand die Lebensgefährtin des Mannes neben ihr und machte Fotos der umstehenden Menschen. Die Zeugin schilderte weiter, dass sie die Polizei rufen wollte, woraufhin die Lebensgefährtin des Angeklagten meinte: „Rufen Sie bitte die Polizei, Sie wissen nicht, wie wir leben.“

Kein Spielzeug

Das Kind sei problematisch, erklärte dann der Angeklagte. „Könnte es sein, dass das Kind so brüllte, weil es kein Spielzeug bekam?“, fragte der Anwalt. Das musste die Zeugin einräumen. Weiter sagte der Anwalt, dass es bei so einer Anklage um viel gehe. „Sie müssen sagen, was Sie gesehen haben, denn mein Mandant sagt, er hat das Kind nicht geschlagen“, betonte der Rechtsanwalt. Im Kindergarten wurden bei dem Jungen keine Verletzungen festgestellt. Es wurde auch eine Psychologin hinzugezogen, die ebenfalls nichts feststellen konnte.

Der Anwalt wies darauf hin, dass es Widersprüche gebe: Die Zeugin vergaß eine aufgeplatzte Lippe der Lebensgefährtin, aber von einer Schramme an der Wange wusste sie noch. Als nächste Zeugin sagte die Lebensgefährtin des Beschuldigten aus. Sie äußerte sich ähnlich wie ihr Freund: Dass der Junge ein schwieriges Kind sei.

Leute schauten schon

Ihr Sohn wollte ein Spielzeuggeschäft nicht verlassen und schrie deshalb so laut. Der Angeklagte ging mit dem Kind schnell raus, weil die Leute schon schauten. Daraufhin sagte sie der anderen Zeugin, dass sie sich nicht in ihre Familienangelegenheiten einmischen sollte. Außerdem fragte sie ihren Mann, was er mit dem Kind gemacht habe. Dieser sagte ihr, dass er dem Kind einen Klaps auf dem Po gab.

Weiter sagte die Frau aus, dass die Leute sie fotografierten und nicht umgekehrt. Der Junge habe auch nie gesagt, dass der Vater ihn geschlagen habe. Der Anwalt bezeichnete die Aussage der ersten Zeugin für problematisch, weil es Ungenauigkeiten gab. Auch die Befragung der Psychologin habe keine Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben. Nur der Klaps auf den Po würde vom Angeklagten eingeräumt. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich schließlich auf die Einstellung des Verfahrens, weil kein Faustschlag ins Gesicht des Kindes nachgewiesen werden kann.

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