Die „Verordnung der Stadt Bayreuth über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ sagt unter Paragraph 10: Die Benutzung von Streusalz ist nur zur Beseitigung von besonderen Gefahrenlagen zulässig. Und das auch nur im „notwendigen Maß“, der Umwelt zuliebe. Denn: Streusalz schädigt Bäume und Sträucher massiv. Dazu belastet es das Grundwasser und schädigt den Beton. Und Hundehalter wissen, wie schmerzhaft das Salz in den Pfoten der Tiere brennt.