Kulturmanager hält Doppelnutzung für möglich - Marktbeschicker skeptisch Rotmainhalle Bayreuth: Tiefer Graben zwischen Befürwortern und Gegnern

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Wochenmarkt Bayreuth, Rotmainhalle, Foto: Eric Waha Foto: red

Der Graben ist tief zwischen Befürworter und Gegner einer kulturell genutzten Rotmainhalle: Mit ein bisschen gutem Willen und vor allem viel Flexibilität könne die Rotmainhalle als Kulturstandort genutzt werden, ohne dass der Wochenmarkt darunter leiden müsse. Sagt der Kulturmanager Stephan Jöris. Geht gar nicht, entweder oder, aber beides, Kunst und Markt in ein und derselben Halle,  ist nicht möglich, weil der Markt leiden und über kurz oder lang verlieren würde, sagt Marktbeschicker Roland Gräbner.

 
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Gärtner Gräbner muss nicht lange überlegen, um eine Antwort auf die Frage zu finden, wer wohl verlieren würde bei einer kulturellen Nutzung: "Die Vernunft", betont er. Denn eine parallele Nutzung der Rotmainhalle sei vor allem eines: unvernünftig. Sollte die Halle als Ersatz für die Stadthalle genutzt werden, sollte gar  eine Bühne eingebaut werden, dann ginge den Marktbeschickern wertvoller Platz abhanden. "Wenn sie im Winter auf den Markt kommen, dann sehen Sie, dass es kaum mehr ein Fleckchen gibt, das nicht genutzt wird", sagt Gräbner, dessen 1929 gegründeter Betrieb seit 1949 auf dem Wochenmarkt vertreten ist. Die Politik werde aber über die Vernunft siegen, ist Gräbner überzeugt. Auch wenn sie jetzt den Marktbeschickern vorgaukeln möge, der Markt werde nicht unter einer kuturellen Nutzung der Rotmainhalle leiden müssen, werde es nicht lange dauern, bis genau dies passieren werde: Der besonders im Winter notwendige Platz werde derart beschnitten, dass nicht mehr für alle Platz bleibt. "Man wird auch hier nach dem Motto Adenauers - Was schert mich mein Geschwätz von gestern - verfahren", sagt Gräbner, der betont, dass er die Zukunft der Rotmainhalle als Markthalle und damit die der Marktbeschicker pessimistisch sieht. Und das hat einen konkreten Grund: aus zuverläsiger Quelle wisse er, dass die Betreiber des Rotmain-Centers noch immer den Plan verfolgen würden, in naher Zukunft die Rotmainhalle nutzen zu wollen, beispielsweise als Lebensmittelmarkt. "Wenn das Gebäude saniert ist und es nicht mehr als Kulturort genutzt wird, dann wird es eine andere Nutzung erfahren", ist Gräbner überzeugt. 

Konsens beim Sanierungsbedarf

Dass die 80 Jahre alte Halle aber saniert werden muss, will auch Gräbner nicht verhehlen. Die Toiletten, besonders aber das undichte Dach seien dringend sanierungsbedürftig. Und wenn man das Dach schon saniere, dann könne man auch gleich eine Wärmedämmung einbauen, damit es im Winter nicht mehr ganz so kalt ist. Einen Plan hat Gräbner auch: Die Sanierung sollte im Sommer in mehreren Bauabschritten erfolgen, dann, wenn sie nicht komplett belegt ist, schlägt er vor.

"Klar gehen Markt und Kultur auch nebeneinander", sagt Jöris. "Alles eine Frage der Disposition". Als in Hannover das Staatstheater saniert werden musste, seien fünf verschiedene Spielstätten, darunter in der Messehalle und in der Kongresshalle,  eingerichtet worden. Das hätten den Zuspruch der Besucher nicht gemindert. In Bayreuth könne man, wenn die Stadthalle saniert werde, auch verschiedene Alternativen nutzen, darunter das Reichshofkino und die Oberffrankenhalle, sogar die Stadtkirche böte sich an. Und eben die Rotmainhalle, die mehrere Vorteile biete: Sie befinde sich im Besitz der Stadt; sie müsse sowieso saniert werden, sie sei ebenerdig gut zugänglich und sei groß genug für maximal 500 Plätze. Mehr sollte eine Halle für Bayreuther Verhältnisse gar nicht bieten, sagt Jöris. Und als Ausstattung seien ein Holzboden und eine niedrige Bühne vollkommen ausreichend. Wenn dann noch die Toiletten des Rotmain-Centers genutzt werden können und ein Anbau oder auch ein Container als Umkleide geschaffen würden, seien alle Voraussetzungen für eine kulturelle Nutzung geschaffen.

"Ein bisschen Kultur ist nicht verkehrt"

Einen Konflikt mit den Marktbeschickern könne man auf einfache Weise gar nicht erst entstehen lassen: Eine vernünftige Disposition und vor allem Flexibilität würden dafür sorgen, dass keine Reibung entsteht. Damit mein Jöris, dass eben weder am Dienstag- noch am Freitagabend in der Rotmainhalle Aufführungen stattfinden sollten, um den Marktbeschickern nicht in die Quere zu kommen. "Ein bisschen Kultur in einem Gebäude aus dem Jahre 1938 ist aber nicht verkehrt", meint Jöris. Damit das aber reibungslos klappen könne, müssten alle Beteiligten und Betroffenen vorallen eines tun: "Ihre Einstellung, das haben wir in Bayreuth noch nie gemacht, ändern."

Wie tief der Graben ist zwischen den Befürwortern einer kulturellen Nutzung der Rotmainhalle und ihrer Gegner, wird man am Dienstag erleben können, wenn die Stadt um 18.30 Uhr zu einer Infoveranstaltung in den Balkonsaal der Stadthalle einlädt. Kulturmanager Jöris und Gärtnereibesitzer Gräbner werden auf jeden Fall dabei sein.

Info: Die Stadt lädt am Dienstag, 15. September, zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der Planungen für die Rotmainhalle erläutert werden. Die Veranstaltung findet ab 18.30 Uhr im Balkonsaal der Stadthalle statt.

Hintergrund:  So funktioniert ein Bürgerbegehren

Das Quorum für ein Bürgerbegehren hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt ab. In Städten mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern – in diese Kategorie fällt Bayreuth – liegt es nach Angaben aus dem Rathaus bei sechs Prozent der stimmberechtigten Bürger. Für Bayreuth bedeutet dies rund 3500 Stimmberechtigte, die ein Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen müssen. Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Unterschriften bei der Stadt eingereicht werden.

Nach Abgabe der Listen muss sich der Stadtrat spätestens innerhalb eines Monats mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befassen und darüber entscheiden. Zuvor sind die Unterschriften zu prüfen: Stammen alle von Einwohnern der Stadt Bayreuth? Gibt es doppelte Unterschriften, handelt es sich um wahlberechtigte Einwohner und fällt die mit dem Bürgerbegehren verbundene Sachfrage in die Entscheidungskompetenz der Stadt?

Ist das Bürgerbegehren zulässig, muss innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss zur Zulässigkeit ein Bürgerentscheid stattfinden. Dabei muss eine klar mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage zur Abstimmung kommen. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Stadtrat die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme beschließt. Der Stadtrat hat auch die Möglichkeit, mit einem Ratsbegehren zu kontern und die Bürger zusätzlich über seinen Vorschlag abstimmen zu lassen.

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