Gefährliche Körperverletzung: 37 Jahre alter Handwerker hatte Streit mit seiner Lebensgefährtin Rosenkrieg vor Amtsgericht beigelegt

Von Gerd Emich
Vor dem Amtsgericht Kulmbach musste sich ein 37-Jähriger verantworten. Der Mann soll seine zehn Jahre ältere Lebensgefährtin aus Kulmbach verprügelt haben. Symbolfoto: Archiv Foto: red

Kein gutes Haar ließ ein Handwerker aus Thüringen am Donnerstag vor Gericht an seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus Kulmbach. Bis Februar waren die beiden zwei Jahre lang ein Paar, dann soll es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Er soll die zehn Jahre ältere Frau in ihrer Wohnung geschlagen und mit den Füßen gegen den Kopf getreten haben.

 
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In einer mehrseitigen schriftlichen Erklärung, die der Thüringer dem Gericht vorlegte, wies er nicht nur alle Anschuldigungen zurück, sondern zeichnete auch ein erschreckendes Bild von seiner früheren Liebe. „Sie hat ein Alkoholproblem und war im Januar auch einmal stark betrunken, als sie mich besuchte“, behauptete der Angeklagte. Sie leide darüber hinaus an Gleichgewichtsstörungen, sei schon oft gestürzt und habe sich dabei immer wieder Prellungen und Blutergüsse zugezogen. Eben solche Verletzungen, wie sie ihm jetzt nach der angeblichen Prügelei zur Last gelegt wurden.

Dass die 47-Jährige bei der Polizei gelogen habe, als sie ihn anzeigte, wollte der Handwerker allerdings nicht behaupten: „Sie verdreht oft die Tatsachen und hält das wohl für wahr, was sie erzählt. Vielleicht verwechselt sie meinen Besuch Ende Februar auch mit dem anderer Männer.“

Das mutmaßliche Opfer machte als Zeugin nicht unbedingt den Eindruck, ein psychisches Wrack zu sein oder unter Wahnvorstellungen zu leiden. Deutlich war der derzeit arbeitslosen Angestellten aber anzumerken, dass sie ihren ehemaligen Partner für sein Verhalten gerne bestraft sehen würde. Zum Teil ruderte die 47-Jährige aber in der Verhandlung auch zurück.

Und der Notarzt im Klinikum hatte in seinem Bericht sogar vermerkt: „Keine Zeichen von äußerlichen Verletzungen.“ Für Richterin Sieglinde Tettmann waren das zu viele offensichtliche Ungereimtheiten, um ein Urteil fällen zu können. Letztlich endete der Rosenkrieg doch einigermaßen friedlich. Ihre Rechtsanwälte, Verteidiger Andreas Kittel und Nebenklägervertreter Werner Brandl, konnten beide davon überzeugen, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen. Ohne etwas zuzugeben oder sein Gesicht zu verlieren, rang sich der Angeklagte eine Entschuldigung für den „unschönen Vorfall“ im Februar ab, der ihm jetzt leid tue. Und die 47-Jährige akzeptierte diese Erklärung, ohne irgendwelche weiteren Forderungen zu stellen. Das Gericht stellte das Verfahren ein.

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