Ein Anleger hatte bei einem Dubai-Fonds 95 000 Euro verloren, er warf seinem Anlageberater Fehler vor. Um gegen ihn vorzugehen, wandte sich das Opfer im November 2012 an den Rechtsanwalt. Er sei mit seiner Frau zweimal in seiner Kanzlei gewesen, berichtete er vor Gericht. Der Anwalt habe Vollmachten zur Unterschrift für eine außergerichtliche Vertretung vorgelegt, die er auch sogleich unterschrieben habe. Nach den Kosten gefragt, habe der Rechtsanwalt von 1500 Euro gesprochen, bei einer Einigung kämen weitere 2000 Euro hinzu. „Über eine Abrechnung nach der Höhe des Streitwertes, also über höhere Gebühren, wurde nie gesprochen“, versicherte der geprellte Anleger. Der Anwalt habe zwei bis drei Schreiben an die Gegenseite über Rückforderungen entworfen, habe sich aber nie von sich aus gemeldet. „Er machte den Eindruck, dass er sich nicht auskennt.“