Vergleich vor Landgericht: Mandant erhält knapp 3000 Euro Honorar zurück – Schelte für Presse und Justiz Richter weist Anwalt in Schranken

Von Peter Engelbrecht
Vor dem Landgericht ging es um das Honorar eines Rechtsanwaltes. Foto: Archiv Foto: red

Ein Bayreuther Rechtsanwalt soll die Hälfte von knapp 6000 Euro Honorar an seinen Mandanten zurückzahlen. Diesen Vergleich schlug Richter Heinz Ponnath in der Güteverhandlung eines Zivilverfahrens vor dem Landgericht vor. Das Verfahren nahm hitzige Züge an, der Anwalt rügte Presse und Justiz.

 
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Ein Anleger hatte bei einem Dubai-Fonds 95 000 Euro verloren, er warf seinem Anlageberater Fehler vor. Um gegen ihn vorzugehen, wandte sich das Opfer im November 2012 an den Rechtsanwalt. Er sei mit seiner Frau zweimal in seiner Kanzlei gewesen, berichtete er vor Gericht. Der Anwalt habe Vollmachten zur Unterschrift für eine außergerichtliche Vertretung vorgelegt, die er auch sogleich unterschrieben habe. Nach den Kosten gefragt, habe der Rechtsanwalt von 1500 Euro gesprochen, bei einer Einigung kämen weitere 2000 Euro hinzu. „Über eine Abrechnung nach der Höhe des Streitwertes, also über höhere Gebühren, wurde nie gesprochen“, versicherte der geprellte Anleger. Der Anwalt habe zwei bis drei Schreiben an die Gegenseite über Rückforderungen entworfen, habe sich aber nie von sich aus gemeldet. „Er machte den Eindruck, dass er sich nicht auskennt.“

Der beklagte Rechtsanwalt zitierte einen Vermerk über den Erstkontakt, wonach über Gebühren gesprochen worden sei. Die Behauptungen seines Mandanten über den Ablauf bezeichnete er als „nicht richtig“. Die Streitparteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich, wonach der Anlageberater 40 000 Euro an das Opfer plus 15 000 Euro an dessen Ehefrau zurückzahlt. Der Rechtsanwalt forderte für seine Tätigkeit Gebühren von insgesamt 7000 Euro, reduzierte diese nach Protest des Mandanten dann auf knapp 6000 Euro. Er begründete die Höhe mit dem Streitwert von 95 000 Euro plus Zinsen, also rund 134 000 Euro. Richter Ponnath wunderte sich, legte 95 000 Euro zugrunde. Er verwies auf die Bundesrechtsanwaltsordnung, wonach ein Rechtsanwalt bereits in einem frühen Stadium für Kostenklarheit zu sorgen habe. „Ich weiß, dass hier häufig nicht sauber gearbeitet wird“, sagte Ponnath. Ein intensiver Informationsaustausch zwischen Anwalt und Mandant sei wichtig. Die Anwälte schadeten sich selbst, denn sie würden insgesamt als Justiz wahrgenommen.

Bei den Unterlagen habe es keine Eingangsstempel und keine Seitennummerierung gegeben. Die Geschehnisse seien schwer nachzuvollziehen, kommentierte der Rechtsanwalt des Opfers, Klaus Dierkes.

Der beklagte Rechtsanwalt zeigte sich dem Richter gegenüber verärgert darüber, „dass die Presse hinten sitzt“. Und er warf der Bayreuther Justiz vor, Verfahren sechs Monate lang zu bearbeiten. Ponnath entgegnete, es handle sich um eine öffentliche Verhandlung, die Presse dürfen anwesend sein. „Das ist keine Art“, wies er sein Gegenüber in die Schranken, „jetzt hören Sie endlich damit auf“. Ponnath schlug vor, 3000 Euro Honorar dürfe der Anwalt behalten, 2946 Euro müsse er an seinen Mandanten zurückzahlen. Doch der Anwalt äußerte seinen Unmut. Darauf der Richter: „Wo ist das Problem? Dann wird halt weiterverhandelt“. Er solle mit den persönlichen Vorwürfen aufhören: „Erst ist die Presse dran, dann das Gericht. Hier beleidigt herumzutun, dafür gibt es keinen Grund.“ Der Anwalt entgegnete: „Ich bin hier der Betrogene.“ Der Vergleich kann binnen Wochenfrist widerrufen werden.

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