42-Jährige wegen Handels und Verkaufs von Crystal vor Gericht Richter ordnet Haarprobe an

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Wegen 25 Fällen Handels und Konsums mit Crystal muss sich eine Pegnitzerin vor Gerich verantworten. Foto: red Foto: red

Richter Werner Kahler vertraut der Angeklagten nicht mehr. Schon einmal hat sie ihn angelogen. Auch der Staatsanwalt sieht das so und beantragt deshalb eine Haarprobe bei der 42-Jährigen, die gestern wegen erwerbsmäßigen Handels mit Crystal vor dem Landgericht Bayreuth stand.

 
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Im März dieses Jahres war sie deswegen in 25 Fällen schuldig gesprochen worden und war zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Ziel sei es nun, eine Bewährungsstrafe zu erreichen, sagte ihr Anwalt. Er rechnete dem Gericht überschlagsmäßig eine Einnahme von etwa 75 Euro pro Monat vor. „Bei Bezug von Hartz IV kann man da nicht von erwerbsmäßigem Handel sprechen“, meinte er.

Zum Eigenverbrauch und Verkauf

Von März bis Juli 2014 soll die Angeklagte zwei bis drei Gramm wöchentlich bei einem bereits zu sechseinhalb Jahren verurteilten Großhändler erworben haben. Die Hälfte zum Eigenverbrauch, die andere Hälfte zum Verkauf – so steht es in der Anklage, welche die 42-Jährige bei der ersten Hauptverhandlung bestätigt hat. Und sie hatte gegenüber dem Richter behauptet, damals kein Crystal mehr zu konsumieren. Doch eine Haarprobe erwies das Gegenteil. Gestern behauptete sie, seit Juli nichts mehr zu nehmen und das Gericht könne eine weitere Haarprobe nehmen.

„Warum haben Sie mich angelogen, warum sollte ich Ihnen diesmal glauben?“, so Kahler. Sie habe bei der ersten Verhandlung schon mit dem gleichen Gesichtsausdruck gesagt, wegen der Familie würde sie kein Crystal mehr nehmen. „Woher weiß ich, dass es diesmal stimmt? Das ist dumm gelaufen für Sie“, sagte er mahnend.

Konsequenzen sind bewusst

Es sei nicht einfach von Drogen wegzukommen und ihr seien die Konsequenzen jetzt bewusster“, so die gelernte Goldschmiedin, die zurzeit als Putzfrau arbeitet. Eine Dolmetscherin übersetzte vor Gericht die Aussage der Tschechin. Ihr Mann, der fast drei Jahre wegen eines anderen Deliktes im Gefängnis saß, sei seit Juli wieder zu Hause und habe ihr ein Ultimatum gesetzt. Wenn sie wieder etwas nehme, ließe er sich scheiden. Sie habe auch einen Drogentest gekauft, der liege daheim und sie könne jederzeit damit beweisen, dass sie nichts nimmt, so die 42-Jährige. Auf Nachfrage von Kahler bestätigte sie, bis zum Sommer viel Crystal genommen zu haben, dreimal die Woche, manchmal auch mehr. Jetzt aber nichts mehr.

„Das macht keinen guten Eindruck, wenn man eine Anklage geschickt bekommt wegen Drogenkonsums und trotzdem weiter konsumiert“, wunderte sich der Richter. Vielleicht habe sie nicht so viel Angst vor den Folgen gehabt, als sie noch abhängig war, so die Angeklagte. Aber nun wisse sie, dass ihr Mann sie zurück wolle. Darum habe sie damit aufgehört.

Defensives Aussageverhalten

Sie habe Konsum und Verkauf der Droge bei den Vernehmungen zugegeben, erklärte der damals ermittelnde Kriminalbeamte, der gestern als Zeuge aussagte. Insgesamt sei das Aussageverhalten der Angeklagten aber eher defensiv gewesen. Auf Weisung des Richters nahm er die Frau dann nach der Verhandlung gleich mit zur Haarentnahme. In drei Wochen soll das Ergebnis dazu vorliegen. „Wenn wieder etwas drin ist, gehören Sie der Katz’, dann ist Schluss“, machte Kahler deutlich, „wenn Sie aber die Kurve gekriegt haben, kann man über manches reden.“

INFO: Die Verhandlung gegen die 42-jährige Frau wird Mitte Dezember fortgesetzt.

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