Im März dieses Jahres war sie deswegen in 25 Fällen schuldig gesprochen worden und war zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Ziel sei es nun, eine Bewährungsstrafe zu erreichen, sagte ihr Anwalt. Er rechnete dem Gericht überschlagsmäßig eine Einnahme von etwa 75 Euro pro Monat vor. „Bei Bezug von Hartz IV kann man da nicht von erwerbsmäßigem Handel sprechen“, meinte er.