Stefan Weigel muss Vorwurf gegen Musiker Heinz Rauh in Facebook löschen Red Balloon: Nazi-Vorwurf ist vom Tisch

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Musiker Heinz Rauh hat einen Erfolg errungen: Er darf nicht länger als Nazi bezeichnet werden. Bei einem Gütetermin vor Amtsrichter Gerald Hering akzeptierte Stefan Weigel dessen Vorschlag, seine Beschuldigungen zurückzunehmen. Dazu gehört neben dem Nazivorwurf auch die Aussage, bei Rauhs Musikgruppe Red Balloon handle es sich um eine Naziband.

 
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Weigel muss nun zusehen, wie er seine Vorwürfe aus der Welt oder besser aus dem Internet schafft. Denn dort, in Facebook, hatte er im vergangenen September seine Vorwürfe erhoben.

Ein kurzer Hinweis auf der Facebook-Seite des Kuriers hatte für reichlich Wirbel gesorgt: Dort postete Weigel, dass die Band Red Balloon auf ihrer Homepage „nationalsozialistisches Gedankengut" zur Schau stelle. „Getarnt hinter angeblichen Liedtexten findet man Aussagen, die einem die Gänsehaut auflaufen lassen", schrieb Weigel.

Auf die Homepage aufmerksam geworden sei er, weil die Band bei einem Auftritt in der Region CDs verteilt hätte, denen Texte beigelegen hätten, die nach seiner Meinung nach eindeutig rechtsradikale Aussagen beinhalteten, erklärte Weigel vor der Verhandlung am Dienstag im Gespräch. Als die Band erneut auftreten sollte, postete Weigel seine Eindrücke auf Facebook.

Aus allen Wolken gefallen

Er sei aus allen Wolken gefallen, als ein Kurier-Reporter ihn zu Hause angerufen habe und um eine Stellungnahme zu den Texten auf der Homepage seiner Band bat, sagte Rauh. Er verstehe die ganze Aufregung um seine Texte nicht. Schließlich würde seine Einschätzung der historischen und aktuellen (welt-) politischen und gesellschaftlichen Situation keine rechtsradikalen Aussagen aufweisen. Er lehne jede Form links- wie rechtsradikalen Denkens ab. Es gehe ihm einzig darum, Wahrheiten zu sagen, die in Deutschland verboten seien.

Auf die Frage, was er mit verboten meine, betonte Rauh, dass ihm sein ehemaliger Geschichtslehrer einmal gebeichtet habe, dass es in den ersten Jahrzehnten nach Ende des Zweiten Weltkriegs untersagt gewesen sei, bestimmte Themen im Unterricht anzusprechen. Rauh: „Man wird doch noch die Wahrheit sagen dürfen, egal ob es die Kriegsschuld oder das Einwanderungsland Deutschland betrifft.

Kosten geteilt

"Nach mehreren Berichten im Kurier erstattete Musiker Rauh Anzeige gegen Weigel mit dem Ziel, dieser sollte seine Behauptungen, Rauh sei ein Nazi und Red Balloon eine Naziband, widerrufen. Eine zuvor Weigel per Anwalt zugesandte Unterlassungserklärung blieb folgenlos, da Weigel sich geweigert hatte, diese zu unterschreiben. Bei dem nun vorgeschalteten Gütetermin vor dem Bayreuther Amtsgericht unterbreitete Richter Hering seinen Vorschlag, um eine weitere Verhandlung zu verhindern: Der Beklagte nimmt seine Anschuldigung zurück, Kläger Rauh seine Anzeige und beide Parteien teilen sich die Kosten. Für Weigel bedeutet dies, er muss seinen Eintrag auf der Facebook-Seite löschen.

Ohne zu zögern, stimmte er dem Vorschlag Herings zu. Auch Rauhs Anwalt Günther Holländer akzeptierte den Vorschlag. Ob nach der Löschung des Facebook-Eintrages der Nazi-Vorwurf ein für alle Mal aus der Welt geschafft ist, wagten die Parteien jedoch zu bezweifeln.

Kritik am Anwalt

Verhaltene Kritik äußerte Richter Hering an Rauh und seinem Anwalt.  Bei den von ihnen eingereichten, von Rauh verfassten Texten, handle es sich wohl nur um einen  kleinen Teil dessen, was auf der Homepage steht. Und selbst die seien „teilweise bedenklich".

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