Allerdings heißt es in der Einladung: : „Die Stadt Wunsiedel erlangte durch die verbrecherische Beseitigung des Grabes von Adolf Hitlers einstigem Stellvertreter Rudolf Heß am 20. Juli 2011 weltweit traurige Berühmtheit.“ Darin sieht das Landratsamt eine „eindeutige Verknüpfung“ zwischen der Versammlung und Rudolf Heß.
Sollte das Bayreuther Gericht das Verbot bestätigen, wird das oberste Verwaltungsgericht in München als nächste Instanz darüber entscheiden. Veranstalter Kempken will „den Rechtsstreit notfalls bis zur letzten Instanz durchfechten“. Das wäre dann das Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Samstagausgabe (3. November) des Nordbayerischen Kuriers.