Wegen Aufmarschverbots in Wunsiedel Rechte wollen durch alle Instanzen

 Foto: red

Das Landratsamt hat ihren Aufmarsch in Wunsiedel verboten. Um die Würde der Opfer zu schützen. Jetzt kündigen die Rechten an, sich juristisch zu wehren. Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.

 
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Für den 17. November, einen Tag vor dem Volkstrauertag, hatte das Freie Netz Süd eine Veranstaltung unter dem Titel: „Tot sind nur jene, die vergessen werden“, angemeldet. Geplant war zwischen 12 und 20 Uhr ein Marsch durch Wunsiedel mit Zwischenkundgebung und einer Abschlusskundgebung.

Landrat verbietet Aufmarsch

Landrat Karl Döhler (CSU) hat diesen Aufzug verboten. Insbesondere im Aufruf zu der Versammlung im Internet sei ein deutlicher Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und sogar konkret zu der Person Rudolf Heß hergestellt, sagt er. Darin sieht der Landrat einen Versuch, die Person Heß zu glorifizieren.

Norman Kempken (44), eine führende Figur im Freien Netz, widerspricht: „Ich halte das Verbot für rechtswidrig.“ Döhlers Verbotsgründe nennt er schlichtweg „abstrus“. Das Landratsamt arbeite mit „Unterstellungen“. Die Versammlung ziele eben nicht darauf, Heß zu glorifizieren.

"Verbrecherische Beseitigung des Grabes"

Allerdings heißt es in der Einladung: : „Die Stadt Wunsiedel erlangte durch die verbrecherische Beseitigung des Grabes von Adolf Hitlers einstigem Stellvertreter Rudolf Heß am 20. Juli 2011 weltweit traurige Berühmtheit.“ Darin sieht das Landratsamt eine „eindeutige Verknüpfung“ zwischen der Versammlung und Rudolf Heß.

Sollte das Bayreuther Gericht das Verbot bestätigen, wird das oberste Verwaltungsgericht in München als nächste Instanz darüber entscheiden. Veranstalter Kempken will „den Rechtsstreit notfalls bis zur letzten Instanz durchfechten“. Das wäre dann das Bundesgerichtshof in Karlsruhe.


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Samstagausgabe (3. November) des Nordbayerischen Kuriers.

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