Angeklagt sind eine 22-jährige Frau und ein 34-jähriger Mann. Der Fall wird vor dem Bayreuther Schöffengericht verhandelt, weil der 34-Jährige in Untersuchungshaft sitzt. Das zuständige Haftgericht für Kulmbacher Schöffenverfahren ist laut der hiesigen Gerichtsordnung das Bayreuther Schöffengericht. In Haft sitzt der Mann, weil er im April 2107 in Kulmbach wegen Drogenhandels zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war und nach dem Urteil heraus kam, dass er sowohl während der damaligen Gerichtsverhandlung als auch nachher – unter Bewährung stehend – mit seinen illegalen Geschäften weiter gemacht hatte.