Unterschriften fehlen: Gemeinderat hat zweimal sein Einvernehmen verweigert – Nun muss das Landratsamt entscheiden Prebitz: Ohne Genehmigung gebaut

Von

Zwei umfangreiche Bauanträge beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung - bereits zum zweiten Mal. Das letzte Mal war alles abgelehnt worden, weil die Nachbarunterschriften fehlten. Und auch diesmal verweigerte das Gremium seine Zustimmung. Die Unterschriften fehlen immer noch. Kurios: Die umfangreichen Maßnahmen in Prebitz wurden bereits ausgeführt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Antragstellerin möchte in dem Antrag das Dachgeschoss ausbauen und vier Gauben aufsetzen, die bestehende Scheune soll teilweise ausgebaut werden, der Schweinestall in einen Pferdestall umgebaut werden. Außerdem soll eine genehmigte Lager-und Maschinenhalle künftig als Reithalle genutzt werden und das Gelände aufgefüllt werden. Bei einem Ortstermin nahm der Gemeinderat nun die Sachlage in Augenschein. Der Gebäudekomplex befindet sich auf der Grundstücksgrenze. Deshalb verlangt das Landratsamt von den Grundstücksnachbarn eine Abstandsflächenübernahmeerklärung. Diese liegen aber bislang nicht vor, trotzdem wurden die beantragten Maßnahmen bereits durchgeführt.

Unterlagen fehlen

Im vorliegenden Bauantrag heißt es, dass die entsprechenden Grundstücksteilflächen von den angrenzenden Grundstückseigentümern erworben werden sollen. Schlüssige Unterlagen über einen Grundstückserwerb fehlen allerdings. „Die Forderung des Landratsamtes nach einer Abstandsflächensicherung wurde somit nicht erfüllt“, erklärte Harald Heidler von der Verwaltung. Man sei deshalb von der Behörde aufgefordert worden, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Antragsunterlagen unvollständig sind.

Genauso verhält es sich bei dem Antrag auf Geländeauffüllung. Auch hier fehlen die notwendigen Unterschriften. Bei der Besichtigung vor Ort zeigte Bürgermeister Hans Freiberger den Gremiumsmitgliedern, dass außerdem bei der Auffüllung die Grundstücksgrenzen teilweise überschritten wurden. Davon betroffen ist nun auch gemeindlicher Grund. Ein entsprechender Verkauf von Grund an die Antragstellerin müsste vom Gemeinderat erst beschlossen werden.

Hydrant verdeckt

Beim Ortstermin wurde weiterhin festgestellt, dass die Antragstellerin einen Zufahrtsweg gebaut hat, der einen Hydranten und zwei Absperrschieber der Creußener Gruppe verdeckt. „So kann kein ausreichender Brandschutz im Ort gewährleistet werden“, stellte Dieter Rodler fest. Es müsse immer gewährleistet sein, dass ein Hydrant von der Feuerwehr erreicht werden kann. Auch die Zufahrt zum Anwesen selber sei im Notfall für die Einsatzkräfte zu eng, so der Bürgermeister. Der ganze - von der Gemeinde abgelehnte Vorgang - wird nun dem Landratsamt zur weiteren Entscheidung übergeben.

Landratsamt entscheidet

„Wir müssen zunächst die Gründe kennen, warum die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat“, so Michael Benz, Pressesprecher des Landratsamtes auf Kurier-Nachfrage. Auch bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens könne letztlich nur das Landratsamt den Antrag ablehnen. Die Kommune sei verpflichtet, den Bauantrag an das Landratsamt Bayreuth zur Prüfung und zur Entscheidung weiterzuleiten.

Auch bei Baumaßnahmen, die bereits ausgeführt sind, sei ist zu prüfen, ob die Maßnahme, gegebenenfalls mit Änderungen, nachträglich genehmigt werden kann. „Ist eine Maßnahme nachträglich nicht genehmigungsfähig, ist über einen (Teil-)Rückbau zu entscheiden“, so Benz.

Autor

Bilder