Keine Verträge und Leistungsverzeichnisse
Von mündlichen Auftragserteilungen berichtete ein Pegnitzer Schreiner, der seit 1982 Geschäfte mit dem Angeklagten macht. Es gab einen Anruf vom Bauleiter, dann ist er zum Vermessen zu den Baustellen gefahren, hat Innentüren und Fenster eingebaut. Leistungsverzeichnisse und Verträge gab es nicht, es wurden vorher keine Preise vereinbart. Ab Mitte 2009 habe es dann mit der Bezahlung manchmal länger gedauert, wurde vom Angeklagten mehr Skonto abgezogen. Gegen Ende des Jahres blieb das Geld dann ganz aus, so der Schreiner. Rund 25 000 Euro fehlen noch. Abnahmen habe es nie gegeben. Anfang 2010 habe er dann das Gespräch mit den beiden Geschäftsführern gesucht. Es gebe Probleme, man könne nicht zahlen, hieß es da. „Aber ich habe die Zusicherung bekommen, dass es immer weitergeht, ich Aufträge bekomme“, so der Handwerker. In seinen Rechnungen habe er oben etwas drauf geschlagen, weil er wusste, dass von der Firma unten was abgezogen werde, so der Schreiner zum Richter. Ab 2010 habe er dann Aufträge von der Ehefrau des Angeklagten bekommen, für Sanierungsarbeiten in Mietobjekten. „Das war ihr Haus und die Rechnungen gingen an sie“, so der Schreiner auf die Frage von Burghardt, wem die Häuser gehörten und wer zahlte. Aufträge zwischen 45 000 und 87 000 Euro gab es auch von einer Baufirma aus Egloffstein. Ansprechpartner waren hier ebenfalls die drei Angeklagten sowie ein weiterer Sohn und die Ehefrau des Hauptangeklagten.