Wie ebenfalls berichtet, verfolgt die Kommune – einstimmig beschlossen vom Gemeinderat – planungsrechtliche Schritte, die einer Unterbringung von Flüchtlingen entgegen stehen würden. Dies wäre aber das Problem des Eigentümers, nicht der Regierung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Eigentümer alle nötigen Genehmigungen hat.
Tim Czarny, Mitarbeiter der Hejazi Verwaltungs GmbH in Frankfurt, sagte am Donnerstag auf Nachfrage: „Zu laufenden Verhandlungen geben wir keine Auskünfte, das ist für uns vertraulich.“
Bis 30. April sind in diesem Jahr in Oberfranken bisher 488 Asylbewerber neu aufgenommen worden. (2017: 3045; 2016: 5025). Damit ist man aktuell in etwa auf dem Niveau von 2014. Im Landkreis Bayreuth leben aktuell 78 Migranten in einer Gemeinschaftsunterkunft, 240 sind dezentral untergebracht.
Interview mit dem Bürgermeister
Die Regierung von Oberfranken will die Gemeinde Fichtelberg einbeziehen bei der Entscheidung, ob das Feriendorf für Flüchtlinge gemietet wird. Wir sprachen darüber mit Bürgermeister Georg Ritter.
Frage: Welches Votum werden Sie abgeben?
Georg Ritter: Wir Fichtelberger haben zwischen 2012 und 2017 bis zu über 100 Flüchtlingen eine Unterkunft und Gastfreundschaft geboten. Wir waren eine von sieben oder acht Gemeinden im Landkreis, die überhaupt Flüchtlinge aufgenommen haben. Wir haben vor allem in der Gemeindeverwaltung einen Mehraufwand hingenommen, der den anderen 25 Gemeinden im Landkreis gänzlich erspart geblieben ist. Kurz gesagt: Wir denken, wir haben vorerst unseren Teil für die Flüchtlingsaufnahme geleistet, und es sollen nun auch die anderen 25 Gemeinden die Möglichkeit bekommen, sich hier einbringen zu können. Laut Regierung soll eine Anmietung des Objektes für die Unterbringung von Flüchtlingen nur mit Zustimmung Fichtelbergs erfolgen.
Frage: Verfolgt die Gemeinde ihre planungsrechtlichen Schritte – die ja in der Konsequenz bedeuten würden, dass eine Flüchtlingsunterbringung eher nicht möglich wäre – weiter?
Ritter: Zum einen ist ja eine Zweckbindung auf dem Grundstück dinglich gesichert, wonach ausschließlich Erholung für Familien, Kindern und Jugendlichen erlaubt ist. Bereits diese Zweckbindung würde einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft für dauernden Aufenthalt entgegenstehen. Daneben ist die Gemeinde weiterhin mit der städtebaulichen Beplanung dieser Flächen befasst.
Frage: Kam es zu einem weiteren Gespräch mit dem Eigentümer anlässlich des Termins? Wenn ja, mit neuem Ergebnis?
Ritter: Ein Treffen war heute nicht vorgesehen.