Vereinzelt Klagen von Anwohnern
Die Polizei kenne die Problematik und ahnde nach Möglichkeit entsprechend festgestellte Verstöße, erklärt der Polizeichef. In den vergangenen Monaten habe es nur vereinzelt Klagen von Anwohnern aus dem gesamten Stadtgebiet gegeben. Der Großteil der festgestellten Parkverstöße im Innenstadtgebiet erfolgte im Rahmen des Streifendienstes. Mitteilungen von Anwohnern werden durch die Polizei ernst genommen, betont Schaffer. „Da die Polizei Auerbach 24 Stunden an sieben Tagen der Woche besetzt ist, ist sie für alle Bürger jederzeit Ansprechpartner.“ Entsprechende Verkehrsüberwachungen finden im Rahmen des Streifendienstes rund um die Uhr statt.
Wer nicht auf den vorgesehenen Stellflächen parkt, muss seinen Geldbeutel zücken. Falsches Parken wird durch die Polizei sowie die Verkehrsüberwachung konsequent verfolgt, erklärt Schaffer. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht dahierfür Verwarnungsgelder vor. Je nach Art des Verstoßes beträgt das Verwarnungsgeld 15 bis 35 Euro. Der Dienststellenleiter nennt Beispiele. Werden im Zufahrtsbereich zum Schlosshof Falschparker im Halteverbot festgestellt, beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro. Parken Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen ohne eine Behinderung des Verkehrs ebenfalls 15 Euro. Werden zum Beispiel Garagen zugeparkt und dadurch Anwohner an der Ausfahrt gehindert, erhöht sich der Betrag auf bis zu 35 Euro. „Die Parkregelung für den Innenstadtbereich ist eindeutig“, erklärt Schaffer. An allen Zufahrten in die Innenstadt seien entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt. Im innerstädtischen Bereich gilt das sogenannte eingeschränkte Halteverbot für eine Zone. Das Parken ist nur innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkschein erlaubt. Konsequente Sanktionen durch Verwarnungsgelder seien eine Möglichkeit, den Bürgern die Situation aufzuzeigen. Bei konkreter Behinderung und entsprechender Einzelfallprüfung sei es auch zulässig, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Hierdurch entstehen dem verantwortlichen Fahrzeugführer hohe Kosten, die über ein Verwarnungsgeld hinaus gehen.