Bei einer weiteren Sondersitzung am 21. August soll dann über die Auflösung abgestimmt werden. Notwendig ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die ursprünglich ohnehin für Anfang Januar terminierte Landtagswahl wird auf den 15. Oktober vorgezogen.