Sie bekommen weder Urlaub noch Vergütung - stattdessen heißt es Kaffee kochen oder sogar putzen: Manche Betriebe sehen in Praktikanten vor allem eine billige Arbeitskraft. Damit Hospitanten sich gegen eine schlechte Behandlung wehren können, müssen sie jedoch ihre Rechte kennen. Welche das sind, ist unterschiedlich. "Zuerst muss man klären, ob es sich um ein echtes Praktikum handelt", sagt Martin Bonelli, Berater für Arbeitsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Praktikum werde häufig alles genannt: vom Schnuppertag bis zur Teilzeitstelle. "Wir haben hierzulande das Problem, dass es keine gesetzliche Regelung speziell für Praktika gibt", ergänzt Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Das Bundesarbeitsgericht definierte 2003 ein Praktikum als vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Entscheidend seien die Inhalte des Praktikums, erklärt Bonelli. Steht das Lernen im Mittelpunkt oder die Mitarbeit im Unternehmen? Eindeutig ist der Fall bei Schülerpraktika oder Pflichtpraktika während des Studiums. "Rechte und Pflichten im Praktikum sind durch die Ausbildungs- und Studienordnungen klar geregelt", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Deutlich mehr Rechte hat, wer aus freien Stücken bei einem Unternehmen hospitiert: Wenn das Praktikum dem Erwerb von neuen Kenntnissen und Fähigkeiten dient, fällt es unter das Berufsbildungsgesetz, das Ausbildungsverhältnisse regelt. Nach Ablauf einer Probezeit kann der Arbeitgeber dem Praktikanten nicht mehr ohne weiteres kündigen.