Der Beschluss fiel einstimmig aus. Gut, es werden nicht alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten. So überschreiten zwei der drei geplanten Gebäude die Baugrenzen. Auch liegen Teile des Areals im Überschwemmungsgebiet, das Projekt muss also auch aus wasserrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sein. Doch Stephan Meier und Johannes Pohl als Vertreter des Investors zerstreuten mit stichhaltigen Argumenten alle Befürchtungen. Zeigten sich auch für Zukunft kompromissbereit, wenn es um Detailfragen geht. Etwa um die genaue Gestaltung der Fassaden und des Außenbereichs.