Wann kann ein Kind schwimmen?
Betreuer werden ausgebildet. Sogar Fahrsicherheitstrainings gibt es. Für Tagesfahrten bestehen klare Handlungsanweisungen. Ob all das unter den nun neuen Gesichtspunkten reicht, will der KJR nun prüfen, sagt Jürgen Ziegler: „Alles kommt jetzt nochmal aktuell auf den Prüfstand.“ Das größte Augenmerk richtet der Kreisjugendring dabei natürlich auf alle Veranstaltungen, die mit Schwimmbädern zu tun haben. Regelmäßig fährt der KJR mit einem ganzen Bus voller Kinder in Spaßbäder. Natürlich seien die Betreuer dabei besonders sensibilisiert.
Wie man die aufkommende Forderung, die Kinder vorschwimmen zu lassen, allerdings in der Praxis umsetzen soll, weiß Jürgen Ziegler nicht. „Wie soll das funktionieren? Wir fahren mit 40 Kindern ins Schwimmbad. Sollen wir die alle vorschwimmen lassen? Und wenn: Wie weit müssen die Kinder schwimmen? Und vor allem: Wer sagt dann auf welcher Grundlage, dass ein Kind schwimmen kann?“
Kreisjugendring überdenkt seine Arbeit
Lösungsansätze, wie die Forderung des Kulmbacher Amtsgerichts in die Praxis umgesetzt werden kann, sieht Ziegler nicht. Für den KJR gehe es nun darum, sich abzusichern und damit natürlich auch seine meist jungen ehrenamtlichen Helfer nicht in Gefahr zu bringen. Eine Lösung ist noch nicht gefunden.
Der Kreisjugendring in Kulmbach erhofft sich zu dem Thema Unterstützung vom Bayerischen Jugendring. Auch dort steht die Diskussion um praktische Folgen dieses Urteils auf der Agenda. Bis dahin bleibt aus Zieglers Sicht nur die Hoffnung, dass sich ehrenamtliche Betreuer nicht zu sehr abschrecken lassen. Aber auch ihm ist klar: „Wir müssen uns überlegen, was überhaupt noch leistbar ist. Wenn die Anforderungen immer höher werden, kann ich von keinem Betreuer mehr erwarten, dass er sich noch einsetzt. Das ist eine schlimme Entwicklung.“ Der Kreisjugendring habe Verantwortung als Organisation zu tragen und natürlich für die Kinder, die er betreut ebenso wie für die Betreuer, die er einsetzt. „Wir unsere Arbeit künftig aussehen wird, muss man jetzt abwarten.“