Überraschungscoup im Solarbetrug-Prozess

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Die Angeklagten am Hofer Landgericht. Foto: Ute Eschenbacher/Archiv Foto: red

Im Betrugsprozess gegen einen Ex-Rechtsanwalt aus Kulmbach waren für Montag die Plädoyers erwartet. Doch dann landete der Verteidiger des Hauptangeklagten einen Überraschungscoup und stelte gleich sechs Anträge, die seinen Mandanten entlasten sollen.

 
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Der letzte Zeuge war von Richter Matthias Burghardt vernommen worden. Eigentlich hätte jetzt das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Peter Glocker kommen sollen.

Doch der Verteidiger des Hauptangeklagten sorgte für einen Überraschungscoup: Stefan Scherdel stellte am Montag gleich sechs weitere Beweisanträge, die seinen Mandanten entlasten sollten. So beantragte er, den Steuerberater der Anwaltskanzlei zu vernehmen. Denn der könnte belegen, dass die Kanzlei im November 2013 nicht überschuldet gewesen sei. Dazu verlangte er auch, einen Gutachter zu hören. Ein weiterer Zeuge aus Rumänien könne belegen, dass ihm tatsächlich ein Darlehen zugesagt worden sei und er nicht gewusst habe, dass das Geld nie kommen würde. Andere Zeugen könnten außerdem bestätigen, dass 125.000 Euro für das Grundstück am Bindlacher Berg geflossen seien. Das Grundstück hatte der Ex-Anwalt als Absicherung seiner Anlagegeschäfte angeboten. Er will auch einer unrechtmäßigen Verwendung der Investorengelder vorgebeugt haben, indem er den Beteiligungsvertrag geändert habe.

Zuletzt sagte Scherdel, sein Mandant habe die Absicht, den Schaden wieder gutzumachen. Eine neue Geschäftspartnerin, mit der er Bau- und Immobilienprojekte plane, würde die Million zur Verfügung stellen. Dies und die Entschuldigung seines Mandaten könne sich strafmildernd auswirken.

Um die Anträge zu prüfen, unterbrach Richter Burghardt die Sitzung für eine halbe Stunde.

Der Jurist soll, wie mehrfach berichtet, mehrere Anleger betrogen haben, indem er ihnen Gewinne aus Investitionen in Solaranlagen im Ausland versprach. Doch das Geld, rund eine Million Euro insgesamt, verwendete der Ex-Anwalt laut Anklage größtenteils für eigene Zwecke.

Von dem Betrug gewusst haben soll der ehemalige Geschäftsführer einer Investitionsgesellschaft, den der Kulmbacher eingestellt hatte. Im Kern geht es um einen Solarpark in Rumänien, an dem der Ex-Anwalt Aktien besessen haben will. Der Kaufpreis für die Anteile, rund neun Millionen Euro, wurde jedoch nie bezahlt. Auch für weitere Projekte in Italien und Rumänien suchte die GmbH Investoren.

Gegen den Kulmbacher, der nicht mehr die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führt, laufen anscheinend noch weitere Ermittlungen wegen Betrugs und Untreue. Auch nach seiner Haftentlassung soll er dubiose Finanzierungsgeschäfte mit Immobilien eingefädelt haben.

Später mehr an dieser Stelle.

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